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    Bausparkassen-Verband  523  0 Kommentare BGH-Urteil gute Nachricht für Spargemeinschaft

    SCHWÄBISCH HALL (dpa-AFX) - Der Verband der Privaten Bausparkassen hat erleichtert auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Kündigungen gut verzinster Altverträge reagiert. "Verträge zu kündigen, macht alles andere als Freude - umso wichtiger ist es, jetzt bestätigt zu bekommen, dass diese Kündigungen rechtmäßig erfolgt sind", sagte ein Sprecher des Verbandes, zu dem die Bausparkasse Wüstenrot gehört. Dieses Institut war vor das oberste deutsche Gericht gezogen, um Kündigungen von Altverträgen durchzusetzen. Die Richter entschieden am Dienstag pro Bausparkasse.

    Der Verbandssprecher sagte zudem: "Das ist eine gute Nachricht für die Bauspargemeinschaft als Ganzes, die weiterhin auf die Stabilität dieses Systems vertrauen darf." Seit 2015 hatten Bausparkassen geschätzten 250 000 Kunden alte, relativ hoch verzinste Verträge gekündigt, weil diese nur für die Guthabenzinsen und nicht als Darlehen genutzt wurden.

    Aus Sicht der Bausparkassen widersprach dies dem Kollektivgedanken - dass also Vertragsinhaber in einer Sparphase zunächst einzahlen - also Geld geben - und danach Darlehen ziehen, also Geld bekommen. Besagte Altverträgen wurden nicht mehr in Darlehen gewandelt, weil andere Guthaben-Anlagen heutzutage deutlich niedriger verzinst und normale Kredite häufig deutlich billiger zu haben sind. In Deutschland gibt es rund 30 Millionen Bausparverträge./wdw/DP/stb







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