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    DGAP-News: Daldrup & Söhne AG / Schlagwort(e): Rechtssache


    Daldrup & Söhne AG: Gericht weist Klage der Stadt Kehl gegen Genehmigung des Hauptbetriebsplans im Geothermieprojekt Neuried ab


    06.03.2017 / 12:34



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    CORPORATE NEWS



    Daldrup & Söhne AG: Gericht weist Klage der Stadt Kehl gegen Genehmigung des Hauptbetriebsplans im Geothermieprojekt Neuried ab


    - Gericht: Interesse der Stadt Kehl zu Hauptbetriebsplan nicht erkennbar


    - Daldrup wird Kraftwerksprojekt zügig weiter entwickeln


    Grünwald / Ascheberg, 6. März 2017 - Der Bohrtechnik- und Geothermiespezialist Daldrup & Söhne AG (ISIN DE0007830572) teilt mit, dass das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage der Stadt Kehl gegen die bergrechtliche Zulassung des Hauptbetriebsplans für vier Geothermiebohrungen in der Gemeinde Neuried (Ortenaukreis) abgewiesen hat. Eine Berufung hat das Gericht nicht zugelassen. Die Geysir Europe GmbH, an der die Daldrup & Söhne AG zu 75,01 Prozent beteiligt ist, plant die Errichtung eines Geothermiekraftwerkes mit einer elektrischen Leistung von rund 3,8 MW. Auf Basis der Voruntersuchungen werden Thermalwassertemperaturen von 125 Grad Celsius und eine Förderrate von 75 Liter/sec. erwartet.


    Josef Daldrup, Vorstandsvorsitzender der Daldrup & Söhne AG, sagt zum Urteil: "Wir sehen uns in unserer bergrechtlichen Rechtsauffassung bestätigt. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung sehr deutlich gemacht, dass ein berechtigtes Interesse der Stadt Kehl an einer Versagung der Zulassung des Hauptbetriebsplans nicht erkennbar ist." Und er fügt hinzu: "Die Motive der Stadt Kehl zu dieser Klage bleiben unklar. Insbesondere, weil die Stadt Kehl gegen das Geothermieprojekt der Nachbarstadt Straßburg keine Vorbehalte oder Anfechtungen erhoben hat." Das Geothermieprojekt der Geysire Europe liegt in der Gemeinde Neuried, weit außerhalb, jenseits der Grenzen der Kehler Gemarkung.

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