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    DGAP-Stimmrechte  356  0 Kommentare RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)

    RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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    DGAP Stimmrechtsmitteilung: RHÖN-KLINIKUM AG

    RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der

    europaweiten Verbreitung

    09.03.2017 / 15:19

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein

    Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG

    Eugen Münch nimmt Bezug auf seine Meldung gemäß §§ 21 ff. WpHG vom 1. März

    2017 bezüglich des Überschreitens der Schwelle von 15 % der Stimmrechte an

    der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale.

    Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwelle ist auf die Zurechnung von

    Stimmrechten aus weiteren Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, die

    von der HCM SE erworben wurden, zurückzuführen.

    Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele, teilt Herr

    Eugen Münch der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1

    und 3 WpHG Folgendes mit:

    1. Die Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wird unverändert

    als langfristiges strategisches Investment betrachtet.

    2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM

    Aktiengesellschaft zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen, ist

    bisher nicht getroffen worden. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 1 März

    2017 verfügt die HCM SE über die Möglichkeit, im Rahmen eines

    Aktien-Terminkaufs zusätzlich 5,87 % der Stimmrechte (3.930.000 Stimmrechte)

    an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft bis zum 23. November 2017 zu

    erwerben.

    3. Es wird unverändert eine der Bedeutung der Beteiligung an der

    RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft entsprechende Repräsentation im

    Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft angestrebt. Darüber hinaus

    wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

    Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nicht angestrebt.

    4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM

    Aktiengesellschaft angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der

    RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft.

    Der Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft durch

    Eugen Münch erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten der

    HCM SE an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    WpHG. Die HCM SE hat den Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM

    Aktiengesellschaft zu ca. 66 % mit Eigenmitteln der HCM SE sowie zu ca. 9 %

    mit von Eugen Münch im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens der HCM SE zur

    Verfügung gestellten Fremdmitteln der HCM SE und zu ca. 25 % durch

    Bankdarlehen finanziert.

    Bad Neustadt a. d. Saale, 09. März 2017

    Dr. Kai G. Klinger

    Bereichsleiter - Konzernfinanzierung und Investor Relations

    RHÖN-KLINIKUM AG

    Schlossplatz 1

    97616 Bad Neustadt a. d. Saale

    Telefon: 09771 65 - 1318

    Telefax: 09771 99 - 1736

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    09.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

    Salzburger Leite 1

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Deutschland

    Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    552495 09.03.2017

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