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     1755  1 Kommentar Klage auf Schadensersatz bei VW: Chancen für Anleger steigen

    Vor dem Arbeitsgericht Heilbronn wird ein Fall verhandelt, der wichtige Auswirkungen für Volkswagen-Anleger haben könnte. Denn das Verfahren deutet darauf hin, dass die Unternehmensführung wesentlich früher von den Abgasmanipulationen wusste, als bisher bekannt. Das würde die Chancen für Anleger auf Schadensersatz deutlich erhöhen.

    In dem Verfahren, über das die FAZ berichtet, geht es um die Klage eines beurlaubten Motorenentwicklers gegen die Audi AG. Dabei hat der klagende Ingenieur mehrere Dokumente vorgelegt, die belegen sollen, dass der Vorstandschef von Audi, Rupert Stadler, bereits im Jahr 2012 von den Abgasmanipulationen wusste. Bisher behaupten VW und Audi offiziell, man habe erst im September 2015, zeitglich mit der offiziellen Veröffentlichung, davon erfahren.

    Die Informationen aus dem Heilbronner Verfahren könnten für VW- und Porsche-Aktionäre brisant werden. Denn bei dem in Kürze vor dem OLG Braunschweig startenden Verfahren klagen Anleger gegen die beiden Unternehmen auf Schadensersatz für die durch die Abgasaffäre erlittenen Kursverluste. Dabei geht es darum, ob die Unternehmensführung von Volkswagen (und damit auch die der Tochter Audi) den Finanzmarkt lange Zeit in Unkenntnis über die Manipulationen gelassen hat. Denn nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist ein Vorstand dazu verpflichtet, kursrelevante Tatsachen unverzüglich dem Finanzmarkt zu melden. Tut er dies nicht, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

    Knackpunkt des Braunschweiger Verfahrens wird es also sein, nachzuweisen, wann die Unternehmensführung von Volkswagen, Audi und Porsche von den Abgasmanipulationen wusste. Anlegeranwälte sind derzeit zuversichtlich, nachweisen zu können, dass die VW-Spitze spätestens Mitte 2014, also mehr als ein Jahr vor der offiziellen Mitteilung, von dem Skandal wusste. Damit hätten alle Aktionäre, die zwischen Juni 2014 und September 2015 VW-Aktien gekauft haben, Anrecht auf Schadensersatz. Für dieses Zeitfenster bietet die Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw auch erstmals eine Prozessfinanzierung an, bei der Anleger keinerlei Kostenrisiko eingehen.

    Ergibt nun aber das Heilbronner Verfahren, dass Vorstände des VW-Konzerns bereits 2012 von den illegalen Manipulationen wussten, dann könnte dieses Zeitfenster noch einmal deutlich vergrößert werden. In diesem Fall würden nämlich auch die Chancen derjenigen steigen, die bereits in 2012 Volkswagen-Aktien erworben haben und diese bis zum Kurssturz im September 2015 im Depot behalten haben. 

    Anleger sollten daher mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos prüfen lassen, welche Optionen ihnen im Rahmen der Schadensersatzklage gegen VW offenstehen. Dies kann eine eigenständige Klage oder eine Anmeldung zum Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig sein. Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, können Anleger auch das Angebot einer Prozessfinanzierung annehmen, bei der sie zunächst keinerlei Kosten haben, sondern ausschließlich im Erfolgsfall (also wenn sie Schadensersatz erhalten) ein prozentuales Honorar in Höhe von 33 Prozent bezahlen. Mehr zu dieser kostenlosen Prüfung unter www.widerruf.info/vw.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Klage auf Schadensersatz bei VW: Chancen für Anleger steigen Vor dem Arbeitsgericht Heilbronn wird ein Fall verhandelt, der wichtige Auswirkungen für Volkswagen-Anleger haben könnte. Denn das Verfahren deutet darauf hin, dass die Unternehmensführung wesentlich früher von den Abgasmanipulationen wusste, als bisher bekannt. Das würde die Chancen für Anleger auf Schadensersatz deutlich erhöhen.

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