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    DGAP-News  567  0 Kommentare TEAM Treuhand GmbH: Berichts- und Prüfungstermin im Insolvenzverfahren der AEG Power Solutions GmbH vom 16. März 2017, Stand der Anleiherestrukturierungen (deutsch)

    TEAM Treuhand GmbH: Berichts- und Prüfungstermin im Insolvenzverfahren der AEG Power Solutions GmbH vom 16. März 2017, Stand der Anleiherestrukturierungen

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    TEAM Treuhand GmbH: Berichts- und Prüfungstermin im Insolvenzverfahren der

    AEG Power Solutions GmbH vom 16. März 2017, Stand der

    Anleiherestrukturierungen

    20.03.2017 / 11:45

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    TEAM Treuhand GmbH: Berichts- und Prüfungstermin im Insolvenzverfahren der

    AEG Power Solutions GmbH vom 16. März 2017, Stand der

    Anleiherestrukturierungen

    - Die auf der Anleihegläubigerversammlung vom 5. Januar 2017 beschlossene

    Kapitalisierung der Zinsen wird durch einen Poolfaktor technisch umgesetzt.

    - Forderungen aus der von der AEG Power Solutions GmbH ausgereichten

    Garantie für die von der 3W Power S.A. emittierten Anleihe 2014/2019 im

    Prüfungs- und Berichtstermin vom 16. März 2017 vorläufig bestritten.

    - Die TEAM Treuhand GmbH wird für die Anleihegläubiger an der nächsten

    Gläubigerversammlung am 6. April 2017 teilnehmen, auf der über den

    vorgelegten Insolvenzplan abgestimmt werden soll. Der Insolvenzplan sieht

    eine Planquote von 14% für die Forderung aus der Garantie vor.

    Berlin, den 20. März 2017

    Stand der Anleiherestrukturierung, Zinskapitalisierung

    In der Anleihegläubigerversammlung vom 5. Januar 2017 betreffend die von der

    3W Power S.A. emittierten Anleihe 2014/2019 (ISIN DE000A1ZJZB9 / WKN A1ZJZB

    - die "Anleihe 2014/2019") haben die Anleihegläubiger der Anleihe 2014/2019

    ("Anleihegläubiger") bestimmte Änderungen der Anleihebedingungen der Anleihe

    2014/2019 (die "Anleihebedingungen") beschlossen. Auf die von der 3W Power

    S.A. am 11. Januar 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten

    Beschlussfassungen der zweiten Anleihegläubigerversammlung vom 5. Januar

    2017 wird Bezug genommen. Diese Beschlüsse sind zwischenzeitlich durch

    Ergänzung bzw. Änderung der Sammelurkunde bei Clearstream vollzogen worden.

    Unter anderem hat die Anleihegläubigerversammlung vom 5. Januar 2017 auch

    eine Kapitalisierung der Zinsen beschlossen. Diese Änderung wurde für den am

    28. Februar 2017 fälligen Zinsanspruch erstmals technisch über einen

    sogenannten Poolfaktor umgesetzt. Mithilfe dieses Faktors kann der

    tatsächlich hinter der Anleihe stehende, sich jeweils durch die

    Kapitalisierung der Zinsen erhöhende Wert berechnet werden. Der Faktor

    erhöht sich durch jeden aufgrund der beschlossenen Änderung nicht

    ausgeschütteten Zinsbetrag.

    Insolvenzverfahren AEG Power Solutions GmbH und Forderung aus der Garantie

    Am 1. Februar 2017 eröffnete das Amtsgericht Arnsberg das Insolvenzverfahren

    über das Vermögen der AEG Power Solutions GmbH in Eigenverwaltung.

    Die AEG Power Solutions GmbH garantiert die Rückzahlung der Anleihe

    2014/2019 im Rahmen einer Garantie vom 29. Juli 2014 (die "Garantie"). In

    den Anleihebedingungen wurde die TEAM Treuhand GmbH zum Gemeinsamen

    Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt (der "Gemeinsame Vertreter").

    Das Amtsgericht Arnsberg hat die TEAM Treuhand GmbH daher für die

    Anleihegläubiger in den Gläubigerausschuss für die AEG Power Solutions GmbH

    berufen.

    Vorläufiges Bestreiten der angemeldeten Garantieforderung

    Die TEAM Treuhand GmbH hat als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

    die Forderungen der Anleihegläubiger aus der von der AEG Power Solutions

    GmbH ausgereichten Garantie zur Absicherung der Anleihe 2014/2019 im Rahmen

    einer sogenannten Globalanmeldung zur Insolvenztabelle angemeldet und zwar

    in Höhe des Nominalbetrags der Anleihe 2014/2019 und der Zinsen seit dem 29.

    August 2016 (einschließlich). Der Geschäftsführer der TEAM Treuhand GmbH,

    Rechtsanwalt Dr. Thomas Hoffmann, nahm am Berichts- und Prüfungstermin vom

    16. März 2017 für die Anleihegläubiger teil.

    Die Eigenverwaltung der AEG Power Solutions GmbH und Dr. Rainer Eckert als

    Sachwalter berichteten im Berichts- und Prüfungstermin über die planmäßig

    verlaufende Sanierung im Schutzschirmverfahren.

    Der Sachwalter bestritt im Termin die von dem Gemeinsamer Vertreter

    angemeldeten Forderungen vorläufig. Dies beruht unter anderem darauf, dass

    die Höhe der ausstehenden Anleihe noch nicht abschließend festgestellt

    werden konnte. Außerdem sieht es der Sachwalter noch nicht als abschließend

    geklärt an, ob Anfechtungsrechte in Bezug auf die Garantie bestehen.

    Beschluss über Insolvenzplan in Gläubigerversammlung am 6. April 2017

    Das Amtsgericht Arnsberg hat für den 6. April 2017, 10:00 Uhr einen Termin

    zur nächsten Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Arnsberg festgelegt

    (Eichholzstraße 4, 59821 Arnsberg, Erdgeschoss, Sitzungssaal 325). Die TEAM

    Treuhand GmbH als Gemeinsamer Vertreter wird an diesem Termin teilnehmen und

    gemäß § 19 Abs. 3 SchVG die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen sowie

    diese anschließend über den Termin informieren.

    In dem Termin soll über einen Insolvenzplan für die AEG Power Solutions GmbH

    abgestimmt werden. Im Rahmen des Insolvenzplans ist es geplant, die

    Verschuldung zu reduzieren, um AEG Power Solution GmbH wieder

    kapitaldienstfähig aufzustellen. Dies wird durch eine Kapitalherabsetzung

    auf null bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals und Übernahme neuer

    Geschäftsanteile der AEG Power Solutions B.V. erreicht. Der Plan sieht für

    die ungesicherten nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger eine Planquote von

    14% vor. Er enthält auch ein Restrukturierungskonzept, durch das die

    Ertragskraft der AEG Power Solutions GmbH wiederhergestellt werden soll.

    Wesentliches Element ist die Fokussierung auf das Kerngeschäft im Bereich

    der Industrie-USV. Nach Annahme des Plans und rechtskräftiger Bestätigung

    durch das Insolvenzgericht kann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der

    AEG Power Solutions GmbH aufgehoben werden.

    Durch den Plan soll die Forderung aus der Garantie insgesamt auf einen

    Betrag in Höhe von EUR 6.553.251,72 reduziert werden, was bezogen auf die

    zur Zeit der Verfahrenseröffnung am 1. Februar 2017 ausstehende Anleihe

    inklusive Zinsen in Höhe von EUR 46.808.940,89 der Planquote von 14%

    entspricht.

    Auf Betreiben des Gemeinsamen Vertreters räumt das Insolvenzgericht erneut

    interessierten Anleihegläubigern ein Gastrecht in dem Termin am 6. April

    2017 ein, sodass Anleihegläubiger an der Versammlung ebenfalls teilnehmen

    können, ohne allerdings rede- und stimmberechtigt zu sein. Hierfür ist

    erforderlich, dass sich die Anleihegläubiger, die an der Versammlung

    teilnehmen möchten, bis spätestens eine Woche vor der Versammlung per E-Mail

    bei der TEAM Treuhand GmbH (tth-3wpower@noerr.com) formlos anmelden, damit

    die Teilnahme dem Insolvenzgericht vorab mitgeteilt werden kann. Die

    Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung ist nur nach vorheriger

    Anmeldung möglich. Interessierte Anleihegläubiger müssen sich zudem am Tag

    der Versammlung mit einer aktuellen Depotbescheinigung sowie einem gültigen

    Legitimationspapier vor Ort registrieren.

    Der Gemeinsame Vertreter steht weiterhin in intensiven Gesprächen mit allen

    Beteiligten und wird die Sanierungsbemühungen im Interesse der

    Anleihegläubiger kritisch prüfen und begleiten.

    Disclaimer

    Das vorliegende Dokument dient ausschließlich der Information der

    Anleihegläubiger der EUR 50 Mio. Anleihe der 3W Power S.A., Luxemburg.

    Angaben über das operative Geschäft, die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage

    der 3W Power S.A. und ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie über die

    Restrukturierung der AEG Power Solutions GmbH sind vom Gemeinsamen Vertreter

    nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit hin überprüft worden. Eine

    Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird vom Gemeinsamen

    Vertreter nicht übernommen. Soweit dieses Dokument Angaben zum

    wirtschaftlichen Ausblick enthält, übernimmt dieser für den tatsächlichen

    Eintritt keine Haftung.

    Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe

    Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungssumme für grobe Fahrlässigkeit ist

    summenmäßig auf das Zehnfache seiner jährlichen Vergütung begrenzt.

    Den Anleihegläubigern wird empfohlen, sich selbst umfassend zu informieren

    und bei Bedarf rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rat

    einzuholen.

    Kontakt:

    TEAM Treuhand GmbH

    Charlottenstraße 57

    10117 Berlin

    Email: tth-3wpower@noerr.com

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    20.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    555587 20.03.2017

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