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    Kfz-Versicherung  330  0 Kommentare Vollkaskoschutz kann günstiger sein als Teilkasko (FOTO)

    München (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    http://www.presseportal.de/bilder -

    Leistungsstärkere Vollkaskoversicherung bis zu 76 Prozent
    günstiger als Teilkaskoschutz

    Autofahrer zahlen für eine leistungsstärkere Vollkaskoversicherung
    unter bestimmten Bedingungen bis zu 76 Prozent weniger Beitrag als
    für Teilkaskoschutz.* In anderen Fällen ist der Vollkaskoschutz nur
    unwesentlich teurer.

    Die Teilkaskoversicherung zahlt z. B. bei Diebstahl-, Wild- oder
    Elementarschäden. Die umfangreichere Vollkaskoversicherung kommt
    zusätzlich für selbstverschuldete Schäden am eigenen Pkw und
    Vandalismus auf. Daher lohnt ein Vergleich beider Tarifvarianten.

    Wenn Vollkaskoschutz in der Kfz-Versicherung günstiger ist als
    Teilkaskoschutz, kann das folgende Gründe haben:

    - Der Fahrer ist viele Jahre unfallfrei unterwegs und hat dadurch
    eine hohe Schadenfreiheitsklasse in der Vollkaskoversicherung.
    Versicherer stufen unfallfreie Autofahrer in höhere
    Schadenfreiheitsklassen ein und vergeben dafür Rabatte. Diesen
    Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Teilkaskoversicherung
    nicht. Bei unfallfreier Fahrt bleibt der Teilkaskobeitrag daher
    konstant, während der Vollkaskobeitrag günstiger wird.

    - Die Typklasse des Pkw-Modells ist z. B. aufgrund häufiger
    Diebstähle in der Teilkaskoversicherung hoch, in der
    Vollkaskoversicherung dagegen niedrig. Die Typklassen spiegeln
    die Schaden- und Unfallbilanz jedes in Deutschland zugelassenen
    Pkw-Modells wider. Je höher, desto teurer ist die
    Kfz-Versicherung.

    - Die Regionalklasse des Zulassungsbezirks ist z. B. aufgrund
    häufig regulierter Wildschäden in der Teilkaskoversicherung
    hoch, in der Vollkaskoversicherung dagegen niedrig.

    Die Schadenbilanz eines Zulassungsbezirks bestimmt dessen
    Regionalklassen-Einstufung und damit auch den Versicherungsbeitrag.

    *weitere Informationen zu den Beispielberechnungen unter
    http://ots.de/D8y8c

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