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    EANS-Hauptversammlung  479  0 Kommentare C-QUADRAT Investment AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2


    Angaben zu enthalten:

    · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
    (SWIFT-Code); · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
    Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
    Registernummer bei juristischen Personen; · Angaben über die
    Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005; ·
    Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; · Zeitpunkt auf den sich
    die Depotbestätigung bezieht.

    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
    an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
    Nachweisstichtag (25.04.2017) beziehen und wird nur in deutscher oder
    in englischer Sprache entgegengenommen.

    Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
    blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
    Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

    Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

    Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
    die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
    Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
    auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
    gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
    14.04.2017 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse
    C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
    Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
    Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
    Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
    wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
    mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
    und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
    als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
    die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
    Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
    können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
    Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
    diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
    Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
    Textform spätestens am 25.04.2017 der Gesellschaft entweder per Post
    an C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
    Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment
    AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
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    EANS-Hauptversammlung C-QUADRAT Investment AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - C-QUADRAT Investment AG Einladung zu der am 5. Mai 2017 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien …