EANS-Hauptversammlung
C-QUADRAT Investment AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2
Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code); · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen; · Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005; ·
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; · Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag (25.04.2017) beziehen und wird nur in deutscher oder
in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
14.04.2017 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse
C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 25.04.2017 der Gesellschaft entweder per Post
an C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment
AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
14.04.2017 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse
C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 25.04.2017 der Gesellschaft entweder per Post
an C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment
AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
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