EANS-Hauptversammlung
C-QUADRAT Investment AG / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 3
B.A., zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 14.04.2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur
Hauptversammlung, insbesondere ein Formular für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 14.04.2017im Internet
unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung zum
Download zur Verfügung:
· Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht; · Corporate Governance
Bericht 2016; · Konzernabschluss samt Konzernlagebericht; · Bericht
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016; · Geschäftsbericht
2016; · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.
(inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung); · Erklärung des
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87
Abs. 2 AktG
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 03.05.2017, bis 12 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen einzulangen:
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien,
zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; per Fax: C-QUADRAT
Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin
Kienleitner, B.A.
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird
§§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 14.04.2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur
Hauptversammlung, insbesondere ein Formular für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 14.04.2017im Internet
unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung zum
Download zur Verfügung:
· Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht; · Corporate Governance
Bericht 2016; · Konzernabschluss samt Konzernlagebericht; · Bericht
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016; · Geschäftsbericht
2016; · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.
(inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung); · Erklärung des
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87
Abs. 2 AktG
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 03.05.2017, bis 12 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen einzulangen:
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien,
zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; per Fax: C-QUADRAT
Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin
Kienleitner, B.A.
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird
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