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    Lebensversicherungsfonds: Gerichte leisten geschädigten Anlegern Hilfe

    Deutschland, das Land von Dichtern, Denkern und Kapitallebensversicherten. Letzteres gehörte für viele Geldanleger zu einem typischen Altersvorsorgemix. Man fühlte sich sicher, hatte ein gutes Gefühl und einen Todesfallschutz, eine einigermaßen akzeptable Rendite und die Versicherungsunternehmen freuten sich ebenfalls, denn sie verdienten mit den Kapitallebensversicherungen enorm viel Geld. Dann kam das Jahr 2007 und die Finanzmarktkrise in den USA. Die Schockwellen des Zusammenbruchs am US-Immobilienkreditmarkt sind nicht nur heute noch spürbar, sie haben weltweit die erzielbaren Renditen über Jahre einbrechen lassen. Lange Zeit fielen Aktienkurse ins Bodenlose. Schlimmer noch: Die Zinssätze bei erstklassigen festverzinslichen Wertpapieren, für die Kapitallebensversicherungen eine wichtige Ertragsquelle, sackten sehr stark ab. Auf die Renditen der Lebensversicherungen hatte das enorme Auswirkungen. Versprechungen aus den Verkaufsgesprächen konnten nicht eingehalten werden, weil die über den garantierten Zins hinausgehenden Erträge nur zum Teil oder gar nicht erzielt werden konnten. Und auch dieser Höchstrechnungszins, oftmals als Garantiezins bezeichnet, ist in den vergangenen Jahren immer wieder gesenkt worden. Die Folgen der Misere am Kapitalmarkt: Rückkaufwerte und Endwerte der Kapitallebensversicherungen liegen deutlich unter dem, was Anleger eingeplant haben und ihnen von den Vermittlern vorgerechnet wurde.


    Finanzmarktkrise bringt Lebensversicherungen in Nöte


    Doch nicht nur die Versicherten selbst schauen in die Röhre. Eklatante Auswirkungen hatte der Zusammenbruch der Lebensversicherungsrenditen auch auf den Zweitmarkt für solche Policen. An diesem Marktsegment werden die Ansprüche aus solchen Policen während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages gehandelt. Der Handel von Lebensversicherungen, vor allem Kapitallebensversicherungen, ist in Deutschland zwar ein noch relativ junges Geschäft, allerdings im Ausland zum Teil schon seit Jahrzehnten Gang und Gäbe. Anfangs „gehypt“, brach mit der Krise der Kapitallebensversicherungen als Folge des Finanzmarktcrashs auch dieser Markt zusammen. Das Volumen der gehandelten Policen fiel um rund 90 Prozent auf kaum noch merkbare rund 100 Millionen Euro. Seitdem konnte nur ein kleiner Teil des Volumens wieder aufgeholt werden. Die plötzlich zusammenbrechende Nachfrage hatte zusätzliche, verheerende Auswirkungen auf die Marktpreise der „gebrauchten“ Lebensversicherungspolicen.


    Milliardenschaden am Fondsmarkt


    Das wiederum schlug voll auf Anleger durch, die mit solchen Zweitmarktpolicen ihr Geld verdienen – sei es durch Handel und damit der Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen, sei es durch Halten der Policen, die bei der jeweiligen Versicherung ja weiter laufen und Erträge erwirtschaften. Im Zweitmarkt tummeln sich vor allem finanzkräftige institutionelle Anleger. Darüber hinaus allerdings wurden seit der Jahrtausendwende mehr und mehr geschlossene Fonds herausgegeben, die die investierten Anlegergelder in den Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen investiert haben – angesichts der Krise mit horrenden Folgen, die sich durch kreditfinanzierte Investments dieser Fonds nochmals verschlimmert haben. Viel Geld ging verloren: Recherchen des „Handelsblatt“ zufolge soll allein die Sparkassen-Gruppe in den Jahren zwischen 2002 und 2008 mindestens 365 Millionen Euro Eigenkapital bei Anlegern für Lebensversicherungsfonds eingeworben haben. Hinzu kommen noch hohe Summen, die andere Banken und Bankengruppen an Anleger vermittelt haben. Insgesamt sollen 5 Milliarden Euro investiert worden sein, die nun zum Teil für betreffende Anleger als Totalverlust zu verbuchen sind. Beim Vertrieb sollen die Banken wenig zurückhaltend vorgegangen sein. „Der Vertriebsvorstand traf die Entscheidung, dass wir auf die Lebensversicherungsfonds setzen. Wir bekamen Vorgaben, wie viel wir von den Fonds verkaufen sollten“, zitiert das „Handelsblatt“ einen Sparkassenberater. Das dürfte alles andere als ein Einzelfall sein, solche Vertriebsziele sind branchenüblich. Die Folge: Oftmals wurden Kunden Produkte „aufgeschwatzt“, die nicht ihren persönlichen Bedürfnissen entsprachen. Hohe Renditeversprechungen waren eines der Hauptargumente. Risiken und Provisionierungen der Bank wurden geschönt dargestellt oder gleich ganz verschwiegen. Ein Fall für Rechtsanwälte und Gerichte. Und so häufen sich mittlerweile die Urteile gegen Banken, die Schadenersatz an Lebensversicherungsfondsanleger wegen Beratungsfehlern leisten müssen. Ende 2013 hat zum Beispiel das Landgericht Frankfurt die Commerzbank zu einer Zahlung von 29.948,83 Euro zuzüglich Verzugszinsen verdonnert, weil die Bank keine ausreichende Risikoaufklärung des Anlegers vorgenommen hatte. Ähnliche Urteile gibt es viele, unter anderem vom Oberlandesgericht Nürnberg gegen eine Genossenschaftsbank oder vom Landgericht Aachen gegen die örtliche Sparkasse.


    Banken versuchen Ansprüche abzuwehren


    In den Urteilsbegründungen werden immer wieder zwei wesentliche Faktoren angegeben, die dem Anleger Anspruch auf Schadenersatz bringen: Zum einen wurde nicht genügend über die Risiken aufgeklärt. Lebensversicherungsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, die sich trotz aller Renditeversprechen bis hin zu einem Totalverlust entwickeln können. Das wurde selten explizit so dargestellt, viele Anleger haben stattdessen auf geschönte und verharmlosende Formulierungen vertraut. Hinzu kommt, dass kaum eine Bank ausreichend über Vertriebsprovisionen aufgeklärt hat – das müsste sie laut aktueller Rechtssprechung aber. Ob Anleger, die mit solchen Fonds Verluste erlitten haben, tatsächlich einen Anspruch auf Schadenersatz haben, ist allerdings stark vom Einzelfall abhängig. Ob typische Beratungsfehler vorliegen, hängt unter anderem davon ab, welche Erfahrungen beim Anleger vorausgesetzt werden können. Schadenersatzansprüche können auch aufgrund von anderen Faktoren verloren gehen, zum Beispiel abgelaufenen Verjährungsfristen. Die Frist beträgt im Normalfall drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres zu laufen, an dem der Geschädigte von den Umständen Kenntnis erlangt, aufgrund derer er Schadenersatzansprüche stellt.

    Wie Anleger bei Verlusten durch Lebensversicherungsfonds vorgehen, sollte daher in jedem Fall mit einem versierten Fachanwalt besprochen werden. Geschädigte sollten nicht vergessen, dass die Banken keine freiwilligen Zahlen leisten und jegliche Ansprüche vehement abzuwehren versucht.

     

    Prüfen Sie Ihre Schadensersatzansprüche wenn Sie Ihr Geld in Lebensversicherungs Fonds investiert haben.Oftmals wurden bei der Beratung Aufklärungsfehler gemacht und Kickbacks verschwiegen.
     
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