Frage: Kann das Niederschlagswasser auf die Betriebskosten der Mieter umgelegt werden ? Fakten: siehe §27 Anlage 3 der II. Berechnungsverordnung Steht alles drin, muß nur noch vertraglich vereinbart …
Hier haben wir keine Probleme, uns wurde ein Bogen zugeschickt, den wir selbst ausfüllten und dort die Dachflächen/versiegelten Flächen eintragen konnten. Gruß F67