Diese Quelle beinhaltet das, was der Gesetzgeber in die Vorläufigkeitsvermerke einbezogen wissen will. Das, was hier nicht drin steht, ist genau das, wogegen man Einspruch einlegen muss, weil das …
zum beispiel hier http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Home/homepage__node… newsletter beantragen und du bist immer im bilde, was sie so verbr..... äh.... anstellen. gruß hb