Es steht alles konkret im Insolvenzplan, der zum Zweck der planbasierten Liquidation der Compleo AG eingereicht wurde. Zitat: "Es handelt sich daher um einen verfahrensleitenden Insolvenzplan, d.h. das Insolvenzverfahren wird nach diesem Insolvenzplan
fortgesetzt."
Die AG wird also über das Insolvenzverfahren liquidiert, alle Vermögenswerte inkl. Tochter-Gesellschaften laut gestaltenden Teil des Plans werden an neue Gesellschaften übertragen oder verkauft.
Die Aktionäre erhalten nichts. Zitat: "2.4 Plangestaltung für die Beteiligten der Gruppe 4: Aktionäre - Die Gläubiger der Gruppe 4 stimmen den gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen zu. Die Gläubiger der Gruppe 4 verzichten auf eventuelle Ansprüche gegen die AssetKG gemäß § 133 UmwG im Zusammenhang mit der Compleo-Ausgliederung."
Die Aktie ist nach Übertragung aller Vermögenswerte quasi wertlos.
Es erfolgt keine Sanierung der AG und auch keine Wiederverwendung. Zitat: "Abweichend von § 196 Abs. 2 InsO ist die Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Schlussverteilung nicht erforderlich. Auf die Erstellung eines Schlussberichts und die Schlussrechnungslegung wird
verzichtet. Die Regelung in § 66 Abs. 1 InsO wird gemäß § 66 Abs. 4 InsO abbedungen."
und
"Das Verfahren wird nach § 200 InsO aufgehoben, wenn die Schlussverteilung gemäß den Vorgaben dieses Insolvenzplanes erfolgt ist
und der Sachwalter dies dem Gericht angezeigt hat."
D.h. es erfolgt danach die Löschung der AG aus dem Handelsregister, voraussichtlich gem. §394 FamFG:
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__394.html
Die Aktie kann vor Löschung der AG nur gem. "39 Absatz 1 Börsengesetz delistet werden. Nach Löschung der AG werden Aktien wegen Wegfall der juristischen Person von Amts wegen delistet.
Quelle:
https://ir.compleo-charging.com/fileadmin/IR/Downloads/Event…