Jap, war bei mir irgendwann 2020 bei einer FinTech Aktie genau so. Folgender Ablauf:
- Verluste in Steuer deklariert
- keine Anerkenntnis durch FA
- Erläuterung mit Belegen + Quellen im Rahmen des Einspruches
- keine Rückmeldung und vollständige Anerkenntnis durch FA
Die wissen im Regelfall selbst nicht, was da die Rechtslage ist. Erst mal pauschal ablehnen. Du könntest demnach gleich die Ausbuchungsbelege beifügen und ggf. die damaligen Käufe aus denen dein Anschaffungspreis hervorgeht (sofern noch vorhanden). Dann müsste es mMn zweifelsfrei gleich durchgewunken werden.
Ähnliches auch bei der Steuer bzgl. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Was für ein Hickhack und Aufwand nur weil die zu faul sind zu prüfen, sich nicht in die Rechtslage einlesen können oder wollen. Aber im Endeffekt habe ich bis dato immer "gewonnen". Hartnäckigkeit zahlt sich aus und im Zweifel mit dem Anwalt drohen
Ich denke bei Otso würde ich noch bis Ende des Jahres/ANfang 2024 warten. Die Aktie soll ja wieder gehandelt werden, auch wenn du beim Verkauf wohl (geschätzt) 99% als Verlust verkraften müsstest. Immer noch eleganter und klarer als bei einer Ausbuchung. Läuft ja nicht weg, es sei denn deine Gewinne fürs aktuelle Jahr würden es rechtfertigen durch entsprechende Verrechnung mit Gewinnen...