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    Kein Kostenrisiko  7637  3 Kommentare Wirecard Schadensersatz-Klage - Prozessfinanzierung steht

    Die Uhr tickt für geschädigte Wirecard-Aktionäre. Wer Schadensersatz von EY haben will, muss sich beeilen. Nun gibt es eine Möglichkeit, dies mit Hilfe einer Prozessfinanzierung zu tun, ohne ein Kostenrisiko einzugehen.

    Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht ist im März die Musterklage von Wirecard-Aktionären gegen EY (Ernst & Young), den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, gestartet. Wer sich noch nicht beteiligt hat, kann dies nun mit Hilfe der Verbraucherschützer von der Interessengemeinschaft Widerruf ohne Kostenrisiko tun.

    Die Prozessfinanzierung funktioniert so: Der Prozessfinanzierer legt sämtliche Kosten für das juristische Vorgehen vor, um die Schadensersatzansprüche der Anleger zu sichern. Im Gegenzug erhält er im Erfolgsfall 25 Prozent des erstrittenen Schadensersatzes. Das bedeutet: Ohne Erfolg entstehen keine Kosten. Verluste sind für die teilnehmenden Anleger also ausgeschlossen.

    Für die Teilnahme an dieser Prozessfinanzierung gibt es folgende Voraussetzungen:

    Berücksichtigt werden nur Wirecard-Aktien, die vor dem 18.06.2020 um 10:43 Uhr gekauft wurden. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Ad-hoc-Meldung von Wirecard veröffentlicht, der zufolge Bankguthaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro nicht bestätigt werden können. Spätere Aktienkäufe wurden bereits in Kenntnis dieser Verluste getätigt und haben daher kaum noch Chancen auf Schadensersatz.

    Anleger müssen einen Schaden in Höhe von etwa 20.000 Euro durch den Kauf von Wirecard-Aktien erlitten haben. Akzeptiert werden für die Prozessfinanzierung nur Verluste in Wirecard-Aktien (WKN 747206), keine Verluste in Derivaten (Optionsscheinen, Zertifikaten) oder in Anleihen von Wirecard.

    Die Verluste müssen durch Depotauszüge und/oder Transaktionsabrechnungen bzw. Transaktionsverlauf nachgewiesen werden. Es spielt keine Rolle, ob Anleger die Wirecard-Aktien inzwischen verkauft haben oder noch im Depot halten. 

    Wer sich für die Prozessfinanzierung interessiert, kann sich hier direkt mit der IG Widerruf in Verbindung setzen.

    Im Rahmen der Prozessfinanzierung wird so vorgegangen:

    Die Verluste werden im Rahmen des Musterverfahrens gegen EY vor dem OLG München angemeldet. Die Kosten dafür streckt die Interessengemeinschaft Widerruf für alle Anleger vor, die sich an der Prozessfinanzierung beteiligen. Damit profitieren Anleger automatisch von dem Urteil bzw. einem Vergleich, der in diesem Musterverfahren erfolgt.

    Anleger zahlen ein Erfolgshonorar in Höhe von 25 Prozent, wenn es gelingt, Schadensersatz von EY zu bekommen. Das bedeutet: Wird kein Schadensersatz erstritten, so haben sie keinerlei Kosten. Sie können bei dieser Vorgehensweise also kein weiteres Geld verlieren!

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Kein Kostenrisiko Wirecard Schadensersatz-Klage - Prozessfinanzierung steht Die Uhr tickt für geschädigte Wirecard-Aktionäre. Wer Schadensersatz von EY haben will, sollte sich beeilen. Nun gibt es eine Möglichkeit, dies mit Hilfe einer Prozessfinanzierung zu tun, ohne ein Kostenrisiko einzugehen.

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    Kommentare

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    11.06.23 22:24:41
    In dem von euch verwendeten Vertrag steht 10'000 €. Herzlichste Grüße! CC
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    06.06.23 09:16:13
    @Citizen_Caine: Der Hinweis ist das Bayerische Oberste Landesgericht ist korrekt, vielen Dank. Allerdings ist die Grenze der Mindestverluste tatsächlich 20.000 Euro. Wir akzeptieren im Einzelfall auch etwas niedrigere Verluste, können dafür aber keine Teilnahme versprechen.
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    06.06.23 00:16:46
    Nicht ganz richtig.
    Die Grenze für's Mitmachen ist 10'000 € und es wird nicht vor dem OLG sondern dem O-LG geklagt. Das O-LG gibt es nur inBayern und ist ein Landgericht.

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