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    Prozessfinanzierung  4009  0 Kommentare Letzte Gelegenheit - Schadensersatz ohne Kostenrisiko für Verluste mit Wirecard!

    Es ist höchste Zeit für Anleger, die mit der Wirecard-Aktie Geld verloren haben, um sich die Chancen auf Schadensersatz zu sichern. So gehen Sie vor.

    Letzte Chance für alle, die sich Schadensersatz für ihre Kursverluste mit der Wirecard-Aktie sichern wollen, ohne dabei ein Kostenrisiko einzugehen. Die IG Widerruf schließt die Teilnahmemöglichkeit zur Prozessfinanzierung für die Musterklage gegen EY in wenigen Tagen. Wenn Sie die Möglichkeit einer Teilnahme noch nicht haben prüfen lassen, so tun Sie das bitte jetzt hier! Dafür gibt es drei Voraussetzungen, die ich Ihnen gleich noch nenne.

    Doch zunächst will ich auf einen Punkt eingehen, der viele Wirecard-Geschädigte bewegt. Wie wir aus zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen wissen, wollen geprellte Anleger vor allem eins vermeiden: schlechtem Geld gutes Geld hinterherzuwerfen. Sprich: weitere Verluste mit Wirecard zu produzieren - diesmal für Anwälte und Gerichte.

    Doch das ist gar nicht nötig, wenn Sie den Weg einer Prozessfinanzierung wählen. Denn dabei ist es ausgeschlossen, ein weiteres Minus zu machen. Das Kostenrisiko übernimmt dabei unser Prozessfinanzierer. Er legt die Kosten vor für die Anmeldung der Schadensersatzansprüche im Musterverfahren gegen den langjährigen Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY (Ernst&Young).

    Warum geht der Prozessfinanzierer hier ins Risiko? Weil er glaubt, dass es sehr gute Chancen gibt, dass EY Schadensersatz an die Wirecard-Aktionäre zahlen muss. Und in diesem Fall (aber auch nur dann!) erhält der Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar in Höhe von 25 Prozent des gezahlten Schadensersatzes. Das bedeutet für Teilnehmer: Ohne Erfolg – keine Kosten! Muss EY keinen Schadensersatz zahlen, so trägt der Prozessfinanzierer das volle Kostenrisiko.

    Allerdings müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen, um an unserer Prozessfinanzierung teilnehmen zu können:

    Voraussetzung 1: Sie haben Wirecard-Aktien vor dem 18.06.2020 um 10:43 Uhr gekauft. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Ad-hoc-Meldung von Wirecard veröffentlicht, in der die hohen Verluste gemeldet wurden. Spätere Käufe wurden bereits in Kenntnis dieser Verluste getätigt und haben daher kaum noch Chancen auf Schadensersatz.

    Voraussetzung 2: Sie haben einen Schaden in Höhe von mindestens 20.000 Euro durch den Kauf von Wirecard-Aktien erlitten. Wir akzeptieren für die Prozessfinanzierung nur Verluste in Wirecard-Aktien (WKN 747206), keine Verluste in Derivaten (Optionsscheinen, Zertifikaten) oder in Anleihen von Wirecard.

    Voraussetzung 3: Sie müssen den entstandenen Schaden durch Depotauszüge und/oder Transaktionsbestätigungen bzw. Transaktionsverlauf nachweisen können. Es spielt keine Rolle, ob Sie die Wirecard-Aktien inzwischen verkauft haben oder noch im Depot halten.

    Klicken Sie also hier und teilen mir mit, wenn Sie Interesse an unserer Prozessfinanzierung haben und dass Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.

    Ich wurde in den vergangenen Tagen immer wieder von Ihnen gefragt, ob man nicht auch mit geringeren Verluste als 20.000 Euro teilnehmen kann. Im Einzelfall erlauben wir das manchmal. Aber klar ist auch: Bei Verlusten deutlich unter 20.000 Euro steigt die Gefahr, dass Sie auch bei Zahlung eines Schadensersatzes nahezu ausgehen.

    Warum das so ist, will ich Ihnen erklären: Wir gehen davon aus, dass im Schadensersatzprozess gegen EY Ansprüche im Volumen von mehreren Milliarden Euro geltend gemacht werden könnten. Das dürfte die finanziellen Möglichkeiten von EY übersteigen. Aber weder den Klägern noch EY ist damit gedient, wenn EY durch ein Urteil in die Insolvenz getrieben wird und nicht zahlen kann.

    Deswegen erwarten wir, dass EY und die Kläger sich auf einen Vergleich einigen, der einen prozentualen Anteil der Schadensersatzforderungen übernimmt und EY gleichzeitig das Überleben ermöglicht.

    Wie hoch dieser Prozentsatz sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation. Er könnte zwischen 15 und 50 Prozent liegen. Je niedriger die Quote, desto weniger wirtschaftlich ist ein Vorgehen für Sie und für den Prozessfinanzierer. Denn die Kosten des Verfahrens sind stark degressiv gestaffelt – je höher also der Anspruch, desto geringer sind prozentual die Kosten. Deswegen ist eine Untergrenze im Bereich von 20.000 Euro sinnvoll – und ist keine Diskriminierung von Kleinanlegern.

    Wirecard-Geschädigte, die die genannten Voraussetzung für ein Vorgehen erfüllen, melden sich bitte hier innerhalb der nächsten Tage. Verlieren Sie bitte keine Zeit, denn die Frist für die Anmeldung zum Musterverfahren läuft nicht mehr lange und hier ist Eile geboten, um die Fristen einhalten zu können.


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Prozessfinanzierung Letzte Gelegenheit - Schadensersatz ohne Kostenrisiko für Verluste mit Wirecard! Es ist höchste Zeit für Anleger, die mit der Wirecard-Aktie Geld verloren haben, um sich die Chancen auf Schadensersatz zu sichern. So gehen Sie vor.

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