checkAd

    Gericht  561  0 Kommentare Krankheiten nicht klar als Corona-Impfschaden nachweisbar

    Für Sie zusammengefasst
    • Frau scheitert vor Gericht mit Klage auf Entschädigung nach Coronaimpfung.
    • Gericht sieht keinen Nachweis für dauerhafte Gesundheitsschädigung.
    • Kausalität zwischen Impfung und Krankheiten nicht ausreichend belegt.

    COTTBUS (dpa-AFX) - Ein Frau ist in Cottbus vor Gericht damit gescheitert, für verschiedene Krankheiten nach einer Coronaschutz-Impfung entschädigt zu werden. Aus ihrer Sicht ist die Impfung die Ursache für ihre Erkrankungen gewesen. Das Sozialgericht Cottbus wies eine Klage der Frau auf Entschädigung für einen Impfschaden ab, wie es am Donnerstag mitteilte.

    Die Klägerin hatte angegeben, nach der öffentlich empfohlenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus an verschiedenen Krankheiten gelitten zu haben, darunter einer chronischen Autoimmunentzündung der Schilddrüse und einem chronischen Erschöpfungssyndrom. Sie hatte die Erkrankungen auf die Impfung zurückgeführt. Nachdem das Landesamt für Soziales einen von ihr gestellten Entschädigungsantrag abgelehnt hatte, war die Frau vor das Sozialgericht Cottbus gezogen.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu BioNTech SE ADR!
    Long
    84,53€
    Basispreis
    0,44
    Ask
    × 14,97
    Hebel
    Short
    92,25€
    Basispreis
    0,52
    Ask
    × 14,97
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Das Gericht urteilte nun, die Klägerin habe bereits das Vorhandensein und den Umfang einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung nicht mit der erforderlichen Gewissheit nachgewiesen. Überdies fehle auch der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Schutzimpfung und den behaupteten Gesundheitsschäden.

    Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen Schutzimpfung und Eintritt des Gesundheitsschadens reicht dem Gericht zufolge für den Kausalitätsnachweis nicht aus. Der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft, wie er in der Studienlage des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts zum Ausdruck komme, gebe dafür keine ausreichenden Anhaltspunkte her.

    Nach Gerichtsangaben kann die Klägerin zu einem späteren Zeitpunkt einen Überprüfungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen, wenn die medizinische Forschung einen Kausalzusammenhang mit der erforderlichen Gewissheit möglich erscheinen lasse.

    Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Das Sozialgericht hat darüber hinaus die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen. Damit kann eine mögliche zweite Instanz vor dem Landessozialgericht übersprungen werden./na/DP/ngu





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Gericht Krankheiten nicht klar als Corona-Impfschaden nachweisbar Ein Frau ist in Cottbus vor Gericht damit gescheitert, für verschiedene Krankheiten nach einer Coronaschutz-Impfung entschädigt zu werden. Aus ihrer Sicht ist die Impfung die Ursache für ihre Erkrankungen gewesen. Das Sozialgericht Cottbus wies eine …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer