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     297  0 Kommentare Apple-Aktie: Der schwache Jahresauftakt könnte eine ideale Einstiegsgelegenheit sein – wäre da nicht ein gravierendes Problem!

    Für Sie zusammengefasst
    • Apple-Aktie fast 12 % im Minus im Jahr 2024 im Vergleich zum Nasdaq 100.
    • Trotz brillantem Geschäftsmodell schwache Performance der Apple-Aktie.
    • Strafzahlung und Regulierungsrisiken belasten die Apple-Aktie.

    Die Apple-Aktie (WKN: 865985) hatte keinen guten Start in das laufende Jahr 2024. Die Aktie liegt fast 12 % im Minus (Stand: 5.4.24). Im Vergleich zum Nasdaq 100, der im gleichen Zeitraum um fast 10 % zulegen konnte, ist das eine deutliche Underperformance.

    Schwache Performance bei gutem Geschäftsmodell

    Dabei überzeugt die Apple-Aktie in mehrfacher Hinsicht durch ihr brillantes Geschäftsmodell. Ein überzeugendes Hardwaregeschäft mit einem wachsenden und zugleich margenstarken Software- und Servicegeschäft verspricht langfristig ein sicheres profitables Wachstum.

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    Auch Investoren haben die Equity Story des lange Zeit wertvollsten Technologieunternehmens der Welt zuletzt gut verstanden. Ein aktuell erwartetes KGV von 26 (Stand: 4.4.24, Morningstar) könnte aber mittlerweile wieder attraktiv sein.

    Einige Gründe für die Kursschwäche der Apple-Aktie

    Hauptgrund für die Kursschwäche dürfte eine erneute Strafzahlung sein, zu der der Apple-Konzern Anfang März von der EU-Kommission verurteilt wurde. Dabei handelt es sich um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von rund 1,8 Mrd. Euro. 

    Die Strafe bezieht sich auf ein mutmaßlich rechtswidriges Verhalten hinsichtlich der marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über den eigenen App Store.

    Ein altes Phänomen, das für Investoren eher ein Kaufargument war

    Dass Apple über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, ist seit langem bekannt. Genau das ist auch ein wichtiges Argument für Investoren. Sie ist ein wahrer Burggraben, der für hohe Margen sorgt und das Geschäftsmodell absichert.

    Erst der Anfang einer Tsunami-Welle?

    Für den weltweit führenden Premiumhersteller von Smartphones und Smart Devices könnte es in Zukunft aber noch dicker kommen. Auch in den USA ist das Unternehmen ins Visier der Washingtoner Regierungsbehörden geraten. 

    Sie werfen dem Konzern vor, ein illegales Monopol zu betreiben. Konkurrenten würde der Zugang zu wichtigen Hard- und Softwarefunktionen seiner Geräte verwehrt. Eigene Angebote würden häufig bevorzugt.

    Wettbewerbsklagen gegen Technologiekonzerne sind nicht neu. Auch Meta Platforms (WKN: A1JWVX) oder Microsoft (WKN: 870747) mussten sich in der Vergangenheit solchen Herausforderungen stellen.

    Letztlich konnten sie aber eine Zerschlagung verhindern bzw. eine Schwächung ihres Geschäftsmodells vermeiden. Sie stehen heute stärker da als in der Vergangenheit.

    Das heißt aber nicht, dass eine stärkere Regulierung der Geschäftsmodelle in Zukunft zu vermeiden wäre. Sie würden in der Summe zu Ertragseinbußen führen und den Wettbewerb stärken.

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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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