Technologie
Barclay Technologies; testierte Zahlen kommen in 6-8 Wochen
Barclay Technologie gab bekannt, dass für das erste Geschäftsjahr, welches am 30. April 2011 schließt, die Ergebnisse voraussichtlich in der Kalenderwoche 28 veröffentlicht werden. Danach erfolgt die Berichterstattung nach den für an der Frankfurter Börse notierten Unternehmen geltenden Richtlinien.
Am 03.08.2011 teilte das Unternehmen nun mit, dass dieser Termin nicht eingehalten werden konnte.
Der Grund der Verzögerung liegt darin, dass man den schweizerischen Rechnungsbelegsstandard nicht anwenden kann. Es muss nach europäischer Norm bilanziert werden.
Nun müssen alle Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre überarbeitet werden. Dies ist für das Unternehmen ein erheblicher Mehraufwand und aufgrund dessen wird es zu einer Verzögerung der Veröffentlichung der Zahlen von sechs Wochen kommen.
Wie kam es zu dieser Verzögerung?
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Während der Wertpapierprospekterstellung haben Abklärungen des damit beauftragten Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ergeben, dass die Jahresabschlüsse entweder nach den in die EU übernommenen IFRS (Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002) oder den IFRS nach Maßgabe des IAS 1 erstellt werden müssen.
Wie sehen diese Maßgaben aus?
VERORDNUNG (EU) Nr. 550/2010 DER KOMMISSION
vom 23. Juni 2010
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf International Financial Reporting Standard (IFRS) 1
Weiteres kann unter folgenden Link nachgelesen werden:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:157:00 ...
Was bedeutet; „nach den Maßgaben der IAS 1“ ?
Zielsetzung von IAS 1
Die Zielsetzung von IAS 1 (2007) ist es, die Grundlagen für die Darstellung eines allgemeinen Abschlusses vorzuschreiben, um die Vergleichbarkeit sowohl mit den Abschlüssen des eigenen Unternehmens aus vorangegangenen Perioden als auch mit den Abschlüssen anderer Unternehmen zu gewährleisten. IAS 1 legt das allgemeine Rahmenkonzept und die Pflichten für die Darstellung von Abschlüssen, Richtlinien für ihre Struktur und Mindestanforderungen für den Inhalt von Abschlüssen dar (IAS 1.1). Normen für den Ansatz, die Bewertung und Angaben bestimmter Transaktionen befinden sich in anderen Standards und Interpretationen (IAS 1.3).