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    Technologie  2488  0 Kommentare Barclay Technologies; testierte Zahlen kommen in 6-8 Wochen

    Barclay Technologie gab bekannt, dass für das erste Geschäftsjahr, welches am 30. April 2011 schließt, die Ergebnisse voraussichtlich in der Kalenderwoche 28 veröffentlicht werden. Danach erfolgt die Berichterstattung nach den für an der Frankfurter Börse notierten Unternehmen geltenden Richtlinien.

     

    Am 03.08.2011 teilte das Unternehmen nun mit, dass dieser Termin nicht eingehalten werden konnte.

    Der Grund der Verzögerung liegt darin, dass man den schweizerischen Rechnungsbelegsstandard nicht anwenden kann. Es muss nach europäischer Norm bilanziert werden.

     

    Nun müssen alle Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre überarbeitet werden. Dies ist für das Unternehmen ein erheblicher Mehraufwand und aufgrund dessen wird es zu einer Verzögerung der Veröffentlichung der Zahlen von sechs Wochen kommen.

     

    Wie kam es zu dieser Verzögerung?

    Während der Wertpapierprospekterstellung haben Abklärungen des damit beauftragten Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ergeben, dass die Jahresabschlüsse entweder nach den in die EU übernommenen IFRS (Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002) oder den IFRS nach Maßgabe des IAS 1 erstellt werden müssen.

     

    Wie sehen diese Maßgaben aus?

    VERORDNUNG (EU) Nr. 550/2010 DER KOMMISSION

    vom 23. Juni 2010

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf International Financial Reporting Standard (IFRS) 1

     

    Weiteres kann unter folgenden Link nachgelesen werden:

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:157:00 ...

     

    Was bedeutet; „nach den Maßgaben der IAS 1“ ?

     

    Zielsetzung von IAS 1

    Die Zielsetzung von IAS 1 (2007) ist es, die Grundlagen für die Darstellung eines allgemeinen Abschlusses vorzuschreiben, um die Vergleichbarkeit sowohl mit den Abschlüssen des eigenen Unternehmens aus vorangegangenen Perioden als auch mit den Abschlüssen anderer Unternehmen zu gewährleisten. IAS 1 legt das allgemeine Rahmenkonzept und die Pflichten für die Darstellung von Abschlüssen, Richtlinien für ihre Struktur und Mindestanforderungen für den Inhalt von Abschlüssen dar (IAS 1.1). Normen für den Ansatz, die Bewertung und Angaben bestimmter Transaktionen befinden sich in anderen Standards und Interpretationen (IAS 1.3).

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    TimLuca
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    TimLuca beschäftigt sich seit 1999 mit der Börse und dem Trading und ist seit April 2005 Mitglied der Community von wallstreet:online. Täglich beobachtet er Minengesellschaften, Explorer und angehende Produzenten. Seine geführte Diskussion TimLuca und Freunde: reelle Depotbesprechung ist auf wallstreet:online unter den Top10. Zudem ist er als Chefredakteur für Miningscout aktiv.
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    Am 03.08.2011 teilte das Unternehmen nun mit, dass dieser Termin nicht eingehalten werden konnte.

    Der Grund der Verzögerung liegt darin, dass man den schweizerischen Rechnungsbelegsstandard nicht anwenden kann. Es muss nach europäischer Norm bilanziert werden.