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    Geldanlage-Report  1720  1 Kommentar ESM - Rettungsanker oder Teufelszeug? - Seite 2


    Die Befürworter sagen - zurecht - dass der ESM weitgehende Machtbefugnisse benötigt, um effizient arbeiten zu können.

    Die Gegner befürchten, dass der ESM genau diese Befugnisse missbrauchen könnte und die finanzkräftigen Staaten wie Deutschland über Gebühr zur Kasse bitten würde. Diese Angst ist verständlich, zeigt doch die bisherige Entwicklung der Eurokrise, dass die Haftungssummen - und damit auch der große deutsche Anteil an den selbigen - immer weiter steigen. Und das entgegen der Beteuerungen der deutschen Politiker. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass sich daran unter dem Dach des ESM etwas ändern wird.

    Warum die Kritik so heftig ausfällt

    Die heftige Kritik am ESM ist insofern verständlich als die aktuelle Situation noch vor wenigen Jahren als absolut unvorstellbar galt. Hehre Grundsätze, wie die in den EU-Verträgen verankerten Obergrenzen bei der Neuverschuldung, sind längst Schall und Rauch. Die sich immer weiter verschärfende Schuldenproblematik lässt das Risiko eines Auseinanderbrechens der Eurozone steigen. Das ist unbestritten.

    Genauso ist es unbestritten, dass Deutschland bei einer Einführung des ESM weitere Hoheitsrechte aus der Hand gibt und noch abhängiger vom Wohl und Wehe Europas wird. Allerdings ist diese Abhängigkeit zu großen Teilen ohnehin bereits jetzt vorhanden und ein deutscher Austritt ist keine sinnvolle Alternative, darüber herrscht weitgehender Konsens.

    Was sind nun also die konkreten Vorwürfe der Kritiker? In erster Linie beziehen sie sich auf mangelnde Kontrollmöglichkeiten:

    - Es werden keine Mehrheitsverhältnisse der Bevölkerungen abgebildet. Deutschland zahlt am meisten, gemessen an der Größe des Landes, darf aber nur mit einer Stimme im Gouverneursrat sitzen. Jedes Land hat dort nur eine Stimme, unabhängig davon, was es zahlt.

    - Die EU darf nur Beobachter entsenden. Sie hat keine Kontrollmöglichkeiten.

    - Der ESM hat juristische Vollimmunität..

    - Der ESM darf Immobilien erwerben. Beim Erwerb dieser Immobilien kann niemand Drittes den ESM verklagen.

    - Der ESM unterliegt keiner Bankenaufsicht oder entsprechenden Bestimmungen. Alle anderen Finanzinstitute unterliegen solchen Bestimmungen.

    - Der Gouverneursrat des ESM bestimmt selbst die Erhöhung seines Kapitals. Die Entscheidung liegt nicht mehr bei den Ländern und ihren Parlamenten.
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    Armin Brack M.A.
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    Armin Brack ist seit über 20 Jahren an der Börse erfolgreich. Seit 2003 gibt er Börsenmagazine heraus, damit auch andere von seiner Leidenschaft für Aktien profitieren. Zum Beispiel in dem sie seine Musterdepots ganz einfach nachbilden. Armin Brack ist Chefredakteur der "Gewinner-Aktien" und Redakteur bei "TraderMacher Depot". Zusätzlich schreibt er auch den Aktien-Report, einen der größten kostenlosen Börsenbriefe Deutschlands. TIPP: Jetzt meine Geldanlage-Tipps 100% gratis sichern (+Geschenk): www.aktien-report.de
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    Verfasst von Armin Brack M.A.
    Geldanlage-Report ESM - Rettungsanker oder Teufelszeug? - Seite 2 Die Wellen der Empörung schlagen hoch. Ob die Einführung des europäischen Stabilitätsmechanismus (kurz ESM) mit der Budgethoheit des Bundestages und den Grenzen des Grundgesetzes zur Integration in Europa vereinbar ist, das entscheiden die Verfassungsrichter.