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    Effecten-Spiegel AG: Effecten-Spiegel AG fordert Klarheit bei MAN

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    Effecten-Spiegel AG: Effecten-Spiegel AG fordert Klarheit bei MAN

    20.06.2013 / 17:13

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    Effecten-Spiegel AG fordert Klarheit bei MAN

    Die Effecten-Spiegel AG hat heute gegen die MAN SE Auskunftsklage beim

    Landgericht München eingereicht. Auf der diesjährigen Hauptversammlung der

    Gesellschaft Anfang Juni hatte die Effecten-Spiegel AG durch die sie

    vertretende Düsseldorfer Kanzlei Dreier Riedel Rechtsanwälte zahlreiche

    Fragen zum geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der

    Volkswagen AG gestellt, die zum Teil nicht oder nur unzureichend

    beantwortet wurden. Daher fordert sie nun gerichtlich Auskunft über die

    geschuldeten Angaben ein. Die eingereichte Auskunftsklage richtet sich

    nicht gegen die Durchführung des Beherrschungs- und

    Gewinnabführungsvertrages. Die Angemessenheit des viel zu niedrigen

    Angebotspreises von 80,89 Euro je MAN-Aktie wird die Effecten-Spiegel AG

    nach Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in einem gesonderten

    Spruchverfahren gerichtlich prüfen lassen.

    Ende der Corporate News

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    217453 20.06.2013





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