Prokon - Genussrechte
Prokon meldet Insolvenz an
Der Ernstfall ist eingetreten, Anleger müssen um ihr Kapital bangen: Das Windkraftunternehmen Prokon hat Insolvenz beim Amtsgericht Itzehoe angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde nach
Prokon-Angaben der Rechtsanwalt und Insolvenzspezialist Dietmar Penzlin bestellt. Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens sei, "die Sicherung und der Erhalt des Unternehmensvermögens," betont
Insolvenzberater Penzlin in den Verfahrensinformation
zum Insolvenzeröffnungsverfahren. Der Geschäftsbetrieb werde
"im Insolvenzeröffnungsverfahren in vollem Umfang fortgeführt."
Bis zum 20. Januar 2014 sollten sich die rund 75.000 Anleger, die mehr als 1,4 Milliarden Euro in das Unternehmen investiert haben, zu ihren Investitionsabsichten erklären. Halten sie an ihren
Kündigungen der Prokon-Genussrechte fest oder sie nehmen diese zurück? Belassen sie ihr Geld im Unternehmen oder stocken das Kapital gar auf? Vor kurzem erklärte Prokon-Chef Carsten Rodbertus noch
in einem heftig kritisierten Schreiben an die Anleger: Werde mehr als 95 Prozent des Genussrechtskapitals gekündigt, drohe die Insolvenz. Dies scheint nun der Fall zu sein.
Nach Informationen von Prokon werde der Insolvenzantrag zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft. Dieser Prozess könne einige Monate in Anspruch nehmen. Weiter heißt es: „Parallel werden wir unter
Einbeziehung der Anregungen unserer Genussrechtsinhaber das Geschäftsmodell anpassen. Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten
überstehen werden. Uns ist klar, dass es Zeit ist, etwas zu verändern!“ Wir sind gespannt, wie diese Änderungen aussehen werden. Eins ist klar, diese müssen grundlegend sein.
Dabei gilt es auch die Fragen zu klären, ob es sich bei Prokon um ein groß angelegtes Schneeballsystem handelt, wie einige vermuten. Oder ist es doch nur ein schlecht geführtes Unternehmen, das
sich mit der Anzahl und Vielseitigkeit seiner Projekte schlichtweg übernommen hat? Letzteres wäre für die ca. 75.000 betroffenen Anleger in PROKON-Genussscheine zu hoffen, denn dann würden sie bei
einer Insolvenz noch einiges an Kapital retten können.
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Eine Insolvenz ermöglicht dem Unternehmen eine professionelle Führung durch einen erfahrenen Insolvenzverwalter. Eine Insolvenz bietet zudem die Möglichkeit, dass ein unabhängiger Dritter die
Geschäfte und Bilanzen der Vergangenheit prüft. Dann wird sich herausstellen, ob die handelnden Personen tatsächlich „nur“ Visionen hatten, um ökologisch verantwortliche Investments zu kreieren,
oder ob Gelder auch woanders hin abgeflossen sind.
Bereits am 11. Januar haben wir auf die akute Insolvenzgefahr bei Prokon noch in diesem Monat hingewiesen: Prokon-Insolvenz bereits im Januar?
Lesen Sie hier ein Interview mit Rechtsanwalt Christoph Kaltmeyer von der Kanzlei FEIL KALTMEYER: "Prokon hat seine Glaubwürdigkeit verspielt".
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