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    Prostitutions-Steuer  3820  0 Kommentare Wird der Gang ins Bordell teurer?

    Zahlen Prostituierte genügend Steuern? Nein, meint der Bundesrechnungshof und will Prostituierte deshalb stärker zur Kasse bitten.

    Die Besteuerung der Prostitution in Deutschland sei nach wie vor völlig unzureichend, so die Auffassung des Bundesrechnungshofes. Das berichtet die WirtschaftsWoche und beruft sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes für den Finanzausschuss des Bundestags. Demnach sei vor allem die Erfassung von „in Betrieben tätigen Prostituierten“ unbefriedigend.

    Nach Willen des Bundesrechnungshofes sollen Betreiber von Escort-Agenturen, Eros-Centern, Massage-Salons oder Sauna-Clubs deshalb künftig einen Pauschalbetrag an das Finanzamt abführen – pro Arbeitstag und Arbeitskraft. Einen Tagessatz von 25 Euro pro Kopf halten die Prüfer für angemessen. Dieser „Steuereinbehalt durch Betreiber für in ihren Betrieben tätige Prostituierte“ soll dann als Vorauszahlung für die spätere Steuererklärung der Frauen dienen. Der Staat könne dadurch allein aus den Vorauszahlungen rund eine Milliarde Euro einnehmen, selbst dann, wenn viele der Frauen, wie von den Prüfern erwartet, keine Steuererklärung einreichen würden.

    Steuerrechtlich sind Frauen, die in solchen Betrieben der Prostitution nachgehen, dort nicht angestellt, sondern freiberuflich tätig. Da sie demnach Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, gelten sie laut Bundesrechnungshof als „Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz“. Ihre Dienstleistungen fielen somit unter „sonstige Leistungen“, welche mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu besteuern wären. In der Praxis geschehe dies jedoch nicht, da diese Einnahmen nicht offiziell gemeldet werden würden.

    Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesrechnungshof die mangelnde Durchsetzung der Besteuerung kritisiert. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, wies er bereits vor zehn Jahren darauf hin, dass die Bundesländer auf unterschiedlichen Wegen den Verdienst von Prostituierten zu erfassen versuchten. Das Bundesfinanzministerium würde das Thema dagegen als föderales Vollzugsdefizit abtun und eine rechtliche Regelung ablehnen, so die damalige Kritik. Laut WirtschaftsWoche setzt die Branche bis zu 15 Milliarden Euro im Jahr um.





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