EANS-Hauptversammlung
BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
Erwerb eigener Aktien gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes gemäß §65 Abs. 1 Z 8 AktG für die Dauer
von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis
zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zu erwerben
(zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 24. April 2014 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im Vorstandsbüro/ Investor Relations,
auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag für die
Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das
Geschäftsjahr 2013 - Beschlussvorschläge - Lebensläufe und
Erklärungen gemäß §87 Abs. 2 AktG der Kandidaten für die Wahl in den
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5. - Formular für die Erteilung
einer Vollmacht - Formular für den Widerruf einer Vollmacht -
vollständiger Text dieser Einladung
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spätestens ab 24. April 2014 außerdem im Internet unter www.bks.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§109,110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
24. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro / Investor Relations,
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im Vorstandsbüro/ Investor Relations,
auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag für die
Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das
Geschäftsjahr 2013 - Beschlussvorschläge - Lebensläufe und
Erklärungen gemäß §87 Abs. 2 AktG der Kandidaten für die Wahl in den
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5. - Formular für die Erteilung
einer Vollmacht - Formular für den Widerruf einer Vollmacht -
vollständiger Text dieser Einladung
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spätestens ab 24. April 2014 außerdem im Internet unter www.bks.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§109,110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
24. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro / Investor Relations,
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
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