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    DGAP-Stimmrechte  343  0 Kommentare ElringKlinger AG (deutsch)

    ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    ElringKlinger AG

    09.07.2014 11:29

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:

    Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

    Mitteilungspflichtige:

    ^

    Eroca AG St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz

    Klaus Lechler Beteiligungs- Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,

    GmbH Deutschland

    KWL Beteiligungs-GmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,

    Deutschland

    PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,

    Deutschland

    °

    Emittent:

    ElringKlinger AG

    Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland

    Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die KWL Beteiligungs-GmbH, Ihnen

    Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die Eroca AG, die Klaus

    Lechler Beteiligungs-GmbH, die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH und uns

    übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von den vorgenannten

    Gesellschaften und uns gehaltene Stimmrechtsanteil verschiedene

    Meldeschwellen des § 21 Abs. 1 WpHG, u.a. die Schwelle von 25%,

    überschritten hat.

    Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1

    WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Eroca AG, der Klaus

    Lechler Beteiligungs-GmbH und der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH Folgendes

    mit:

    1. Eroca AG

    1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

    WpHG)

    a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

    Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist Folge

    der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG

    aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu

    einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden

    Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag

    erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die

    gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert

    werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung

    strategischer Ziele.

    b) Es ist seitens der Eroca AG nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten

    zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder

    auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle

    des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

    c) Die Eroca AG strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

    d) Die Eroca AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der

    ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

    und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

    1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

    Abs. 1 Satz 4 WpHG)

    Von der Eroca AG wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an

    der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb

    der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist vielmehr

    Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1

    WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH

    zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden

    Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

    2. Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH

    2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

    WpHG)

    a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

    Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Klaus Lechler

    Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten

    gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG, eines

    Tochterunternehmens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3

    WpHG, und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL

    Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf

    die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der

    Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche

    Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll.

    Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer

    Ziele.

    b) Es ist seitens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt,

    innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der

    ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit

    dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder

    überschritten würde.

    c) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die

    Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der EringKlinger

    AG an.

    d) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung

    der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

    2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

    Abs. 1 Satz 4 WpHG)

    Von der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des

    Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch

    Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG

    durch die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der

    erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG

    aufgrund des Beitritts der Eroca AG, eines Tochterunternehmens der Klaus

    Lechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Lechler

    Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der

    Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

    3. KWL Beteiligungs-GmbH

    3.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

    WpHG)

    a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

    Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die KWL

    Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten

    gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der

    Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und

    der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

    Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines

    Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der

    ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der

    Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

    b) Es ist seitens der KWL Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb

    der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch

    Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere

    Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

    c) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

    Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

    d) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung der

    Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

    3.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

    Abs. 1 Satz 4 WpHG)

    Von der KWL Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der

    Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

    aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die

    KWL Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von

    Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca

    AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL

    Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf

    die ElringKlinger AG.

    4. PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH

    4.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

    WpHG)

    a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

    Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die PAUL LECHLER

    STIFTUNG gGmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß

    § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler

    Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH, einem

    Tochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG,

    und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger

    AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines

    Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der

    ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der

    Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

    b) Es ist seitens der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH nicht beabsichtigt,

    innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der

    ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit

    dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder

    überschritten würde. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die

    PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH weitere Stimmrechte schenkungsweise erwirbt,

    auch wenn in Folge dessen eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG

    erreicht oder überschritten würde.

    c) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt die Einflussnahme auf die

    Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der

    ElringKlinger AG an.

    d) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt keine wesentliche Änderung der

    Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

    4.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

    Abs. 1 Satz 4 WpHG)

    Von der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs

    der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

    aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die

    PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung

    von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der

    Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL

    Beteiligungs-GmbH, einem Tochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH

    i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in

    Bezug auf die ElringKlinger AG.

    09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: ElringKlinger AG

    Max-Eyth-Straße 2

    72581 Dettingen/Erms

    Deutschland

    Internet: www.elringklinger.de

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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