DGAP-Stimmrechte
ElringKlinger AG (deutsch)
ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ElringKlinger AG
09.07.2014 11:29
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:
Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mitteilungspflichtige:
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Eroca AG St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz
Klaus Lechler Beteiligungs- Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,
GmbH Deutschland
KWL Beteiligungs-GmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,
Deutschland
PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,
Deutschland
°
Emittent:
ElringKlinger AG
Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die KWL Beteiligungs-GmbH, Ihnen
Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die Eroca AG, die Klaus
Lechler Beteiligungs-GmbH, die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH und uns
übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von den vorgenannten
Gesellschaften und uns gehaltene Stimmrechtsanteil verschiedene
Meldeschwellen des § 21 Abs. 1 WpHG, u.a. die Schwelle von 25%,
überschritten hat.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1
WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Eroca AG, der Klaus
Lechler Beteiligungs-GmbH und der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH Folgendes
mit:
1. Eroca AG
1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist Folge
der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG
aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu
einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden
Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag
erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die
gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert
werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Es ist seitens der Eroca AG nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder
auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle
des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die Eroca AG strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Eroca AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von der Eroca AG wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an
der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb
der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist vielmehr
Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1
WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH
zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden
Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.
2. Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH
2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Klaus Lechler
Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten
gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG, eines
Tochterunternehmens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3
WpHG, und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL
Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf
die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der
Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche
Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll.
Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer
Ziele.
b) Es ist seitens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt,
innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der
ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit
dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder
überschritten würde.
c) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der EringKlinger
AG an.
d) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des
Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch
Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG
durch die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der
erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG
aufgrund des Beitritts der Eroca AG, eines Tochterunternehmens der Klaus
Lechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Lechler
Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der
Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.
3. KWL Beteiligungs-GmbH
3.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die KWL
Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten
gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der
Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und
der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.
Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines
Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der
ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der
Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Es ist seitens der KWL Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb
der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere
Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
3.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von der KWL Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die
KWL Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca
AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL
Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf
die ElringKlinger AG.
4. PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH
4.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die PAUL LECHLER
STIFTUNG gGmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß
§ 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler
Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH, einem
Tochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG,
und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger
AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines
Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der
ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der
Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Es ist seitens der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH nicht beabsichtigt,
innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der
ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit
dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder
überschritten würde. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die
PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH weitere Stimmrechte schenkungsweise erwirbt,
auch wenn in Folge dessen eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG
erreicht oder überschritten würde.
c) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt die Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der
ElringKlinger AG an.
d) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
4.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs
der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die
PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung
von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der
Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL
Beteiligungs-GmbH, einem Tochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH
i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in
Bezug auf die ElringKlinger AG.
09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ElringKlinger AG
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Deutschland
Internet: www.elringklinger.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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