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    EANS-News  369  0 Kommentare C-QUADRAT Investment AG / Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 VeröffentlV / Wiederveräußerung eigener Aktien

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    Aktienrückkauf/Wiederveräußerung eigener Aktien

    Wien/Frankfurt, 1. August 2014. Mit Beschluss der 26. ordentlichen
    Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 wurde der Vorstand der C-QUADRAT
    Investment AG ermächtigt, auf Inhaber lautende eigene
    Nennbetragsaktien bis höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der
    C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab
    dem Tag der Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der
    einem Börsenkurs von EUR 1,-- entspricht und zu einem höchsten
    Gegenwert, der einem Börsenkurs von EUR 40,-- entspricht zu erwerben.
    Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, die Wiederveräußerung
    erworbener eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß §
    65 Abs. 1b AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung und
    unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf eine andere Art
    als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot durchzuführen.

    Mit Veröffentlichung vom 23. April 2014 hat der Vorstand seinen
    Beschluss, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen und die bereits
    erworbenen Aktien wieder zu veräußern, gemäß § 4 VeröffentlV 2002
    bekannt gemacht und ebenso den Bericht gemäß §§ 171 Abs. 1 iVm 153
    Abs. 4 AktG am 14. Mai 2014 auf der Website der Gesellschaft
    veröffentlicht.

    Der Aufsichtsrat der C-QUADRAT Investment AG hat am 30. Juni 2014
    diesem Vorstandsbeschluss vollinhaltlich zugestimmt.

    Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden gemäß § 5 der
    VeröffentlV die Eckpunkte der Wiederveräußerung eigener Aktien der
    C-QUADRAT Investment AG (Wiederveräußerungsprogramm) bekannt gemacht.

    Angaben zum Wiederveräußerungsprogramm gemäß § 5 Abs. 2 der
    VeröffentlV 2002:

    1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen
    Hauptversammlung war der 3. Mai 2013. 2. Die Veröffentlichung des
    Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82
    Abs. 8 und 9 Börsegesetz (BörseG) erfolgte am 3. Mai 2013. 3. Das
    Wiederveräußerungsprogramm beginnt am 6. August 2014 und endet
    voraussichtlich am 14. August 2014. 4. Das Wiederveräußerungsprogramm
    bezieht sich auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien der C-QUADRAT
    Investment AG (ISIN AT0000613005). 5. Beabsichtigt ist, ein Volumen
    von 73.140 Stück Aktien - dies entspricht rd. 1,68 Prozent des
    derzeitigen Grundkapitals - auf eine andere Art als über Börse oder
    durch öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes - zu
    veräußern. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
    4.363.200,--. Es ist zerlegt in 4.363.200 Stück Aktien im Nennbetrag
    von je EUR 1,--. 6. Gemäß Beschluss des Vorstands vom 23. April 2014
    und Zustimmung des Aufsichtsrates vom 30. Juni 2014 beträgt der
    Gegenwert je wiederveräußerter Aktie EUR 27,--. 7. Die
    Wiederveräußerung der gegenständlichen eigenen Aktien erfolgt im
    Zusammenhang mit der vereinbarten nachträglichen Kaufpreisanpassung
    und der daraus resultierenden Kaufpreiserhöhung, basierend auf der
    Akquisition von 100 Prozent der Anteile an der britischen BCM-Gruppe
    (vgl. hierzu Ad-Hoc Mitteilung vom 31. März 2014). Die
    Wiederveräußerung erfolgt unter Ausschluss des Bezugsrechts der
    Aktionäre (auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein
    öffentliches Angebot vorbehaltlich der Zustimmung durch den
    Aufsichtsrat) zugunsten der Verkäufer der BCM-Gruppe (vgl. hierzu
    auch den Bericht des Vorstandes der C-QUADRAT Investment AG gemäß §§
    171 Abs. 1 iVm 153 Abs. 4 AktG vom 14. Mai 2014). 8. Das
    Wiederveräußerungsprogramm hat keine Auswirkungen auf die
    Börsenzulassung der Aktien der C-QUADRAT Investment AG. 9. Die
    Gesellschaft unterhält aktuell kein Aktienoptionsprogramm.

    Der in dieser Veröffentlichung angeführte Bericht und die
    Veröffentlichung sind auf der Website der Gesellschaft unter
    www.c-quadrat.com unter der Rubrik "Investor
    Relations/Aktienrückkauf" abrufbar.

    Rückfragehinweis:
    Mag. Markus A. Ullmer

    C-QUADRAT Investment AG

    Stubenring 2

    A-1010 Wien

    Tel.: +43 1 515 66 317

    Mail: m.ullmer@investmentfonds.at

    www.c-quadrat.com

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Unternehmen: C-QUADRAT Investment AG
    Stubenring 2
    A-1010 Wien
    Telefon: +43 1 515 66-0
    FAX: +43 1 515 66-159
    Email: c-quadrat@investmentfonds.at
    WWW: www.c-quadrat.at
    Branche: Finanzdienstleistungen
    ISIN: AT0000613005
    Indizes: Standard Market Auction
    Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
    Sprache: Deutsch






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