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    DGAP-Adhoc  461  0 Kommentare DF Deutsche Forfait AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals


    DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Hauptversammlung

    29.08.2014 13:56

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad Hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

    DF Deutsche Forfait AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

    Köln, 29.8.2014 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG hat bei der
    Aufstellung der Monatsbilanz per Juli 2014 sowie der Hochrechnung des
    Monatsergebnisses für August 2014 festgestellt, dass ein Verlust in Höhe
    der Hälfte des Grundkapitals der DF Deutsche Forfait AG eingetreten ist.
    Maßgeblich für die Berechnung des Verlustes ist der nach handelsrechtlichen
    Vorschriften aufgestellte Einzelabschluss der Gesellschaft.

    Der Verlust ist entstanden, da die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft seit
    der Aufnahme auf die Sanktionsliste des US-amerikanischen Office of Foreign
    Assets Control (OFAC) Anfang Februar 2014 erheblich eingeschränkt ist.. Die
    fehlenden Erträge konnten durch die eingeleiteten Sparmaßnahmen nicht
    kompensiert werden. Zusätzlich sind hohe einmalige Beratungsaufwendungen im
    Zusammenhang mit dem OFAC Listing entstanden. Der Vorstand wird
    unverzüglich für den 14. Oktober 2014 eine Hauptversammlung einberufen, um
    gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
    anzuzeigen.

    Die DF Deutsche Forfait AG arbeitet weiterhin intensiv daran, eine
    Streichung von der Sanktionsliste zu erreichen, um die Gesellschaft
    schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu machen.


    DF Deutsche Forfait AG
    Christoph Charpentier
    Kattenbug 18 - 24
    50667 Cologne
    T +49 221 97376-37
    F +49 221 97376-60
    E investor.relations@dfag.de
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: DF Deutsche Forfait AG
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    Deutschland
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