checkAd

    EU-Urteil  335  0 Kommentare Fluggesellschaften dürfen Gepäckgebühren verlangen

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter. Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen. Manche Passagiere könnten dies nutzen und lediglich mit Handgepäck reisen, so die Richter. Für Handgepäck dürften auch keine Zusatzkosten anfallen./hrz/DP/zb







    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    EU-Urteil Fluggesellschaften dürfen Gepäckgebühren verlangen Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer