checkAd

    DGAP-News  1002  0 Kommentare Delisting von Greater China Precision Components Ltd. (deutsch)

    Delisting von Greater China Precision Components Ltd.

    DGAP-News: Greater China Precision Components Ltd. / Schlagwort(e):

    Delisting

    Delisting von Greater China Precision Components Ltd.

    27.11.2014 / 18:00

    ---------------------------------------------------------------------

    Greater China Precision Components Limited: Delisting von Greater China

    Precision Components Ltd. (das "Unternehmen")

    SINGAPUR/HUIZHOU, 27. November 2014: GCPC

    Der Vorstand nimmt Bezug auf die Einstellung des Handels mit den

    Wertpapieren des Unternehmens (die "Aktien") am Open Market, Entry Standard

    der Frankfurter Börse (ISIN SG9999005052 / WKN A0MZS3 /Ticker 49G), welche

    am 30. September 2014 erfolgte.

    Bevor der Handel mit den Wertpapieren eingestellt wurde, wurde das

    Aktiengeschäft mittels eines Buchungssystems abgewickelt, das von

    Clearstream Banking S.A. ("Clearstream") und der Euroclear Bank

    ("Euroclear") unterhalten wird. Die effektive Aktienurkunde, welche die

    buchmäßig verwalteten Wertpapiere darstellt, wird von dem von Clearstream

    ernannten Treuhänder verwaltet, nämlich DBS Nominees Private Limited ("DBS

    Nominees"). Gemäß der Unternehmenssatzung ist der alleinige gesetzliche

    Aktionär DBS Nominees. Das Unternehmen beabsichtigt jedoch, effektive

    Aktienurkunden direkt an die wirtschaftlich berechtigten Aktionäre

    auszustellen und die allgemeine Aktienurkunde, die derzeit von DBS Nominees

    gehalten wird, zu annullieren.

    Wie in der Mitteilung des Unternehmens vom 14. August 2014 verkündet wurde,

    werden die Anteilseigener gebeten, sich mit ihren Brokern in Verbindung zu

    setzen und Clearstream und Euroclear ihre persönlichen Daten zu

    übermitteln, damit der Rechtstitel der Aktien auf ihren Namen eingetragen

    und das Aktionärsregister des Unternehmens entsprechend aktualisiert wird,

    um sie als eingetragene Aktionäre des Unternehmens auszuweisen.

    Die Anteilseigner dürfte es interessieren, dass das Unternehmen nach dem

    Delisting der Aktien nicht beabsichtigt, die Depotvereinbarung mit

    Clearstream und Euroclear aufrechtzuerhalten. Dies steht im Einklang mit

    der Strategie des Unternehmens, die Kosten in Zusammenhang mit dem

    Delisting der Aktien zu reduzieren. Dementsprechend werden die Aktionäre,

    d. h. die Depotverwalter, die bei Clearstream und Euroclear als

    Anteilseigner eingetragen sind ("IHs"), sowie die wirtschaftlich

    berechtigten Aktionäre, die Aktienanteile mittels dieser Depotverwalter

    halten ("BOs"), nochmals gebeten, bis zum 15. Dezember 2014 ("Stichtag")

    die nachstehend genannten Schritte zu unternehmen, damit das Eigentumsrecht

    der Aktien an die BOs übertragen werden kann und die BOs als Aktionäre des

    Unternehmens im Aktienregister eingetragen werden können.

    1. Die BOs werden gebeten, ihre Depotverwalter zu kontaktieren und ihnen

    ihre persönlichen Daten sowie Anweisungen in Bezug auf die Übertragung

    des Eigentumstitels ihrer Aktien zu übermitteln. Hierfür sollten die

    BOs das beigefügte Formular A nutzen, um sicherzustellen, dass

    sämtliche relevanten Informationen übermittelt werden. [Hier klicken:

    http://www.greater-cpc.com/PDF/20141127/Form%20A/Form%20A_23%20Nov%202

    014.pdf]

    Eine Kopie von Formular A ist an unseren Registerführer über die

    Aktienanteile in Singapur, Tricor Barbinder Share Registration Services

    ("Registerführer"), gemäß den nachstehend genannten Kontaktdaten zu senden:

    Tricor Barbinder Share Registration Services

    80 Robinson Road, #02-00, Singapore 068898

    Attn: Teo Meng Keong /Cheok Hui Yee

    E-Mail:meng.keong.teo@sg.tricorglobal.com /

    hui.yee.cheok@sg.tricorglobal.com

    Tel.: (65) 6236 3510 / (65) 6236 3423 Fax: (65) 6236 4399

    2. Die IHs werden gebeten, entweder Clearstream oder Euroclear Anweisungen

    hinsichtlich der Übertragung des Eigentumstitels der Anteile, die von

    den BOs gehalten werden, oder auch von ihnen selbst, falls der IH auch

    gleichzeitig der BO ist, zu übermitteln. Hierfür sollten die IHs das

    beigefügte Formular B nutzen, um sicherzustellen, dass sämtliche

    relevanten Informationen übermittelt werden. [Hier klicken:

    http://www.greater-cpc.com/PDF/20141127/Form%20B/Form%20B_23%20Nov%202

    014.pdf]

    Eine Kopie von Formular B ist an den Registerführer über die Aktienanteile

    gemäß den oben genannten Kontaktdaten zu senden.

    Nach dem Stichtag werden die Aktien, die nicht rechtlich auf die BOs

    übertragen wurden ("Nicht eingetragene Aktien"), weiterhin auf den Namen

    von DBS Nominees gehalten und eingetragen. IHs und BOs sollten sich

    darüber im Klaren sein, dass lediglich ins Aktionärsregister eingetragene

    Aktionäre ihre Rechte als Aktionäre des Unternehmens ausüben können.

    Dementsprechend wird das Unternehmen zukünftige Mitteilungen hinsichtlich

    Versammlungen und der Ernennung von Bevollmächtigten zur Teilnahme an

    Hauptversammlungen, der Ausschüttung von Dividenden und anderen Zahlungen

    sowie der Ausübung von weiteren Aktionärsrechten in Zusammenhang mit den

    nicht eingetragenen Aktien nur noch an DBS Nominees richten und senden. Das

    Unternehmen ist nicht zur Weitergabe derselben an IHs und BOs verpflichtet

    und/oder übernimmt keine damit verbundenen Kosten.

    BOs, die sich für die Registrierung entschieden haben und auch als

    eingetragene Aktionäre im Aktionärsregister des Unternehmens aufgenommen

    wurden, erhalten zukünftig Mitteilungen hinsichtlich Versammlungen und der

    Ernennung von Bevollmächtigten zur Teilnahme an Hauptversammlungen, der

    Ausschüttung von Dividenden und anderen Zahlungen sowie der Ausübung von

    weiteren Aktionärsrechten direkt vom Unternehmen.

    Nach dem Stichtag übernimmt das Unternehmen keinerlei Kosten in

    Zusammenhang mit einer Depotvereinbarung über die nicht eingetragenen

    Aktien mit Clearstream, Euroclear, DBS Nominees und/oder anderen

    Treuhändern oder für von ihnen erbrachte Dienstleistungen in Zusammenhang

    mit den nicht eingetragenen Aktien. Die Fortsetzung der Depotvereinbarung

    und damit verbundene Kosten werden von den IHs und BOs übernommen. Nach dem

    Stichtag unterliegt jeder Antrag auf Übertragung des Eigentumsrechts an

    nicht eingetragenen Aktien der zufriedenstellenden Überprüfung von

    Dokumenten und den allgemein geltenden Gesetzen in Singapur; die damit

    verbundenen Kosten trägt allein der Antragsteller.

    Investoren in Aktien sowie sämtliche IHs und BOs sollten beachten, dass das

    Unternehmen nur Eigentumsübertragungen von Aktien anerkennt, die durch ein

    ordnungsgemäß unterzeichnetes Formular zur Aktienübertragung nachgewiesen

    wurde, dem eine effektive Aktienurkunde, eingetragen auf den Namen des

    Übertragenden, beiliegt. Genauso sollten sich potentielle Investoren in

    Aktien der Tatsache bewusst sein, dass das Unternehmen nicht dazu

    verpflichtet ist, Anteilsübertragungen anzuerkennen, ohne dass ein

    ordnungsgemäß unterzeichnetes Dokument dieser Übertragung sowie ein

    Aktienzertifikat, das auf den Namen des Übertragenden ausgestellt ist,

    vorliegt.

    Anteilseigner, d. h. alle IH's und BO's, werden gebeten, vor dem Stichtag

    am 15. Dezember 2014 die oben ausgeführten Schritte zu unternehmen. Falls

    Sie hierzu noch Rückfragen haben, bitten wir sie, unabhängigen

    professionellen Rat einzuholen.

    Im Namen des Vorstandes

    Wu Baoyu

    Executive Director und Chief Executive Officer

    27. November 2014

    ---------------------------------------------------------------------

    27.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------

    300329 27.11.2014




    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors


    Verfasst von dpa-AFX
    DGAP-News Delisting von Greater China Precision Components Ltd. (deutsch) Delisting von Greater China Precision Components Ltd. DGAP-News: Greater China Precision Components Ltd. / Schlagwort(e): Delisting Delisting von Greater China Precision Components Ltd. 27.11.2014 / 18:00 - Greater China Precision Components …