Bundesrat billigt neue Regeln zur Kapitalvorsorge von Versicherern
BERLIN (dpa-AFX) - Versicherungsunternehmen müssen sich künftig besser gegen mögliche Verluste wappnen. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, das zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Danach sind Versicherungskonzerne - nach einer Übergangsfrist von bis zu 16 Jahren - zum Aufbau von mehr Eigenkapital als Vorsorge für Krisenzeiten verpflichtet.
Zudem muss das Risikomanagement verbessert werden. Versicherer sollen die Möglichkeit erhalten, hohe unerwartete Verluste auszugleichen und Zahlungen an Kunden bei Fälligkeit auch leisten zu können. Im Gegenzug können Versicherer Kundengelder flexibler anlegen.
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Nach Darstellung des Branchenverbandes GDV müssen Versicherer in den verbleibenden 300 Tagen "komplexe Genehmigungsverfahren und Tests durchlaufen und eine wahre Flut weiterer Leitlinien und Standards umsetzen". Um eine Überforderung insbesondere kleinerer Unternehmen zu vermeiden, müssten die Aufsichtsbehörden mit Augenmaß agieren, forderte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV./sl/DP/stw