DGAP-Adhoc
Deutsche Wohnen AG: Mindestannahmequote für Conwert-Übernahme nicht erreicht
Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
15.04.2015 20:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER
RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Mindestannahmequote für Conwert-Übernahme nicht erreicht
Berlin, 15. April 2015. Die Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen") gibt
heute bekannt, dass sie im Zuge des freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots für alle kaufgegenständlichen Aktien der conwert
Immobilien Invest SE ("Conwert") auf Basis des vorläufigen Endstands die
Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent + 1 Aktie nicht erreicht hat.
Mit dem Nichterreichen der Mindestannahmeschwelle für das Übernahmeangebot
der Conwert-Aktien sind auch die Angebote für die
Wandelschuldverschreibungen der Conwert sowie das antizipatorische
Pflichtangebot für die kaufgegenständlichen Aktien der ECO
Business-Immobilien AG ("ECO") hinfällig.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Conwert oder der ECO dar. Die Angebotsunterlage ist unter
www.deutsche-wohnen.com unter der Rubrik "Investor Relations" sowie auf den
Websites der Zielgesellschaft (www.conwert.com) und der Österreichischen
Übernahmekommission (www.takeover.at) auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Das Angebot wurde ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmerechts
("Übernahmegesetz") und bestimmten anwendbaren Bestimmungen des
US-Wertpapierrechts durchgeführt. Das Angebot wurde nicht nach den
rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen (einschließlich Australien und
Japan) als Österreich und bestimmten anwendbaren Bestimmungen des
US-Wertpapierrechts durchgeführt.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der
Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck.
Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben,
treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die
meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich
der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen.
Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder
Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen
oder enthaltenen abweichen können.
Kontakt
Telefon +49 (0)30 897 86-5413
Telefax +49 (0)30 897 86-5409
ir@deutsche-wohnen.com
15.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Wohnen AG
Pfaffenwiese 300
65929 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 89786-0
Fax: +49 (0)30 89786-5409
E-Mail: ir@deutsche-wohnen.com
Internet: http://www.deutsche-wohnen.com
ISIN: DE000A0HN5C6
WKN: A0HN5C
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Mindestannahmequote für Conwert-Übernahme nicht erreicht
Berlin, 15. April 2015. Die Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen") gibt
heute bekannt, dass sie im Zuge des freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots für alle kaufgegenständlichen Aktien der conwert
Immobilien Invest SE ("Conwert") auf Basis des vorläufigen Endstands die
Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent + 1 Aktie nicht erreicht hat.
Mit dem Nichterreichen der Mindestannahmeschwelle für das Übernahmeangebot
der Conwert-Aktien sind auch die Angebote für die
Wandelschuldverschreibungen der Conwert sowie das antizipatorische
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Business-Immobilien AG ("ECO") hinfällig.
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Japan) als Österreich und bestimmten anwendbaren Bestimmungen des
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Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck.
Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben,
treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die
meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich
der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen.
Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder
Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen
oder enthaltenen abweichen können.
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