Veräußerungsgewinne
Gewinnmitnahmen - Wann sind Kursgewinne aus Aktien steuerfrei?
Nach 26 Jahren, 5 Monaten und 4 Tagen hieß es am 5. Juni 2014 erstmals: Wir sind Fünfstellig! Ein gutes halbes Jahr später, genau am Freitag, den 13. Februar, verkündete wallstreet:online: DAX knackt die 11.000 Punkte! Mit 12.000 Punkten wurde am 16. März die Geschichte fortgeschrieben. Deutsche Standardaktien haben seit Jahresbeginn im Schnitt über 20 Prozent zugelegt. Der deutsche Leitindex DAX hat sich seit dem Börsentief im Frühjahr 2009 sogar mehr als verdreifacht.
Der DAX in Frühlingslaune - da sind die Crashpropheten meist nicht weit und warnen eindringlich vor einem drohenden Börsenchaos. Trotz kleiner Rücksetzer sind Anleger - auch aufgrund mangelnder Anlagealternativen infolge der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) - optimistisch. „Ich habe bereits tolle Gewinne und freue mich auf weiter steigende Kurse“, antworteten jüngst 43,11 Prozent der Teilnehmer bei einer Umfrage auf wallstreet:online. 24,31 Prozent wollten angelaufene Gewinne absichern und erste Positionen verkaufen und 12,89 Prozent beabsichtigen, jetzt einzusteigen, da der Trend stark und intakt sei. Nur 19,65 Prozent der 3048 Teilnehmer erklärten, dem Markt aufgrund der politischen/wirtschaftlichen Risiken fernzubleiben.
Was verdient der Staat an meinen Gewinnen?
Bei den Rekordkursen mag der eine oder andere Aktienanleger über Gewinnmitnahmen nachdenken - getreu der Anlageregel „Nur realisierte Gewinne sind echte Gewinne“. Doch wie ist das mit den Gewinnen? Was verdient der Staat mit und wie viel? Worauf muss der Anleger achten?
Bei der Beantwortung der Frage kommt es auf den Zeitpunkt des Aktienkaufs an. So gilt seit dem 1. Januar 2009 für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren grundsätzlich eine pauschale Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings nur, wenn die Papiere nach 2008 erworben wurden. Wer „Altbestände“ verkauft, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, kann die daraus erzielten Kursgewinne unbegrenzt steuerfrei eingenommen werden. Darauf weist aktuell der Bundesverband deutscher Banken hin.
Stehen nun Aktionäre, die ihre Aktien nach 2008 erworben haben als Verlierer da? Nein, einen kleinen Trost gibt es noch: Die steuerpflichtigen Kursgewinne können mit entstandenen Verlusten von nach 2008 erworbenen Aktien verrechnet werden. Sollte der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro/Ledige (1.602 Euro/Verheiratete) für das Steuerjahr noch nicht ausgeschöpft sein, können die Anleger die Kursgewinne aus den nach 2008 erworbenen Aktien steuerfrei vereinnahmen.
"First in, first" out beim Veräußerungsgewinn
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Zudem weist der Bankenverband auf die Regel „First in, first out“ bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns hin. Was das bedeutet? Hat ein Anleger mehrfach Aktien eines Unternehmens erworben und verkauft er davon einen Teil, dann gelten für das Finanzamt die zuerst gekauften Aktien auch als die zuerst verkauften.