WINCOR NIXDORF
Kurz vor neuen Tiefs wieder Gerüchte! Ein Fake?
Das Unternehmen Wincor Nixdorf dementiert! Über einen Verkauf würde derzeit nicht nachgedacht werden. Auf der Homepage von Wincor Nixdorf ist zu lesen: "Wir befinden uns nicht in Merger- oder Übernahme-Verhandlungen." Doch die FAZ meldet, dass Wincor Nixdorf gegenwärtig über eine Übernahme durch den US-Wettbewerber Diebold verhandle. Die Anleger kaufen. Kein Rauch ohne Feuer? Interessant ist eher der Zeitpunkt der Gerüchte. In den vergangenen Tagen rutschte die Aktie aus einem leichten Erholungstrend wieder abwärts und war kurz davor, das Mai-Tief zu testen. Ein Fall unter 32,60 Euro hätte die Aktie weiter unter Druck gebracht. Mit der aktuellen Bewegung und einem Kurssprung von über 10% wurde ein negatives Szenario vorerst abgewendet. Sollten sich die Gerüchte jedoch bewahrheiten, so wäre auch ein Anstieg in Richtung 40 Euro machbar – ein nachhaltiges Dementi hingegen, das auch vom Markt akzeptiert wird, sollte zu fallenden Kursen in den Bereich 35/34 Euro führen. Das heutige Gap stabilisiert die Aktie.
Monatskerzen – Wincor Nixdorf AG
Kurz vor neuen Tiefs ein Gerücht über eine Übernahme. Deutlicher Widerstand im Bereich 40 Euro – neue Tiefs hingegen sollten die Aktie gen 30 Euro fallen lassen. Im Worst-Case-Szenario sind auch weiterhin fallende Kurse bis an die Jahrestiefs 2008/2012 einzuplanen.
Tageskerzen – Wincor Nixdorf AG
Widerstand nun bei ca. 37/38 Euro. Unterstützung im heutigen Gap-Bereich. Ein Anstieg auch über 38 Euro dürfte die Aktie bis max. 40/41 Euro führen.
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Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com
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