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    Griechenland-Krise  2585  1 Kommentar „ESM-Hilfen für Griechenland wären grober Rechtsverstoß“

    Sonntag, der Tag der Entscheidung in Griechenland. Wie werden die Griechen im Referendum über die von den Gläubigern geforderten Reform- und Sparauflagen entscheiden? Nein, es gehe nicht um den Verbleib Griechenlands im Euro, betonte Athens Ministerpräsident Alexis Tsipras in einer Fernsehansprache. Wer das behauptet, lüge. Zugleich forderte er die Griechen auf, mit einem klaren Nein ihre historische Verantwortung wahrzunehmen und zu entscheiden, wie sie ab dem Tag drauf leben wollen (siehe: Ein NEIN beim Referendum! "Wir werden erpresst und kämpfen um unsere Ehre"). 

    Ginge es nach Alexis Tsipras und Finanzminister Yanis Varoufakis, würden Kredite aus dem Euro-Rettungsfonds ESM das am 30. Juni ausgelaufene Hilfsprogramm für Griechenland ersetzen. Zwar bekundete Tsipras in einem Schreiben an die Entscheidungsträger der Institutionen (vormals Troika genannt), den größten Teil der an die Hilfen geknüpften Forderungen zu akzeptieren. Doch soll auch das Referendum des griechischen Volkes über jene Sparmaßnahmen respektiert werden. Ein Nein bedeute ein Nein. Und ein Ja hätte wohl den Rücktritt von Tsipras und Varoufakis zur Folge. Weitere Gespräche sind vorerst gestoppt.

    Fiskalpakt als einziges Euro-Land nicht umgesetzt

    Eine Frage bleibt: Erfüllt Griechenland überhaupt formal die Grundvoraussetzung für Hilfen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM? Nein, meint CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU). Griechenland habe als einziges Euro-Land den Fiskalpakt bis heute nicht in nationales Recht umgesetzt, sagte Willsch der "Welt" und beruft sich dabei auf einen Schriftwechsel mit der EU-Kommission. „Da die Kommission bisher die Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht mangels griechischer Aktivitäten nicht feststellen konnte, wäre schon aus formalen Gründen die Aktivierung des ESM ein weiterer grober Rechtsverstoß“, sagte Willsch der Zeitung.

    Die Begründung: Ein Land, das Hilfen aus dem ESM in Anspruch nehmen will, müsste den 2011 beschlossenen Fiskalvertrag bis 1. März 2013 ratifiziert und spätestens ein Jahr nach seinem Inkrafttreten die Bestimmungen zur Schuldenbremse in seine nationale Rechtsordnung umgesetzt haben.

    Griechenland habe als letztes Land den Fiskalvertrag nicht in nationales Recht umgesetzt. In einer Stellungnahme der EU heißt es dazu: Griechenland habe zwar am 28. Juni 2014 das „Fiskalgesetz“ verabschiedet und einen griechischen Fiskalrat ins Leben gerufen, der im Juli 2014 seine Arbeit hätte aufnehmen sollen. „Entsprechende Fristen wurden jedoch mehrfach nicht eingehalten“, teilte die EU Willsch nach Information der „Welt“ mit.

    Die neue griechische Regierung verpflichtete sich in der Euro-Gruppe am 20. Februar 2015 dazu, den Fiskalrat arbeitsfähig zu machen. Allerdings gebe es bisher nicht mehr als die Absichtserklärung, so Willsch abschließend. Mögliche Hilfen für Griechenland aus dem Rettungsfonds ESM würden somit jeglicher Grundlage entbehren.





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