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    KORREKTUR/ROUNDUP  386  0 Kommentare Kartellamt wirft Deutscher Post Marktmachtmissbrauch vor

    (In der Überschrift, im ersten Absatz, erster Satz, und im dritten Absatz, erster Satz wurde die Formulierungen rund um abmahnen und Abmahnung geändert. Es handelt sich um eine Entscheidung des Bundeskartellamts.)

    BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Post hat sich eine Ohrfeige vom Bundeskartellamt eingefangen. Das Unternehmen habe anderen Postdienstleistern für Teilleistungen im Briefgeschäft höhere Preise berechnet als einzelnen Großkunden für die komplette Briefbeförderung, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit. Damit habe der Dax-Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Rivalen, die für Teile ihres Geschäfts auf Dienste der Deutschen Post zurückgreifen, hätten diesen Kunden dadurch keine wettbewerbsfähigen Preise mehr anbieten können. Die Post habe damit den Wettbewerb behindert.

    Dem Kartellamt zufolge hat der Konzern diese Praxis allerdings inzwischen eingestellt. Mit der Entscheidung will die Behörde ein Zeichen setzen, damit der Konzern künftig nicht erneut seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

    Die Post hat noch nicht entschieden, wie sie mit der Feststellung der Behörde umgeht. "Wir werden das eingehend juristisch prüfen und dann entscheiden, ob wir Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen", sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Der Konzern habe seine Geschäftsprozesse inzwischen umgestellt, die beanstandeten Fälle stammten aus der Zeit bis Ende 2013. Ein Bußgeld habe das Kartellamt nicht verhängt./stw/





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