CONTINENTAL
Fehlausbruch mahnt zur Vorsicht!
Anfang August konnte mit positiv aufgenommenem Halbjahresbericht die Continental-Aktie noch deutlich ansteigen und aus einer mehrwöchigen Range nach oben ausbrechen. Doch dieser Ausbruch erwies sich als Strohfeuer, als Bullenfalle. Denn seit einigen Tagen ist der Wert wieder deutlich auf dem Rückzug – der Ausbruch aus der Range ein Fehlsignal. Damit wird trotz der aktuellen Erholung auch ein Ausbruchsversuch aus der Range nach unten wahrscheinlich. Die gegenwärtige Aufwärtsbewegung nach den vergangenen Verlusttagen könnte sich somit nochmals als Strohfeuer entpuppen. Zudem besteht bei einem Ausbruch aus der Range nach unten dann das Risiko eines Breakversuchs eines langfristigen Aufwärtstrends. Positiv hingegen wäre ein Anstieg über ca. 214 Euro in den kommenden Handelstagen mit einem sodann zu erwartenden erneuten Ausbruchsversuch nach oben – negativ wäre ein Fall unter das Tagestief vom Mittwoch bei 203,80 Euro mit Kursziel 200/196 Euro.
Tageskerzen – Continental AG
An der Börse wird Zukunft gehandelt. Die Unsicherheit hinsichtlich der chinesischen Wirtschaftsentwicklung des Autoabsatzes im Reich der Mitte drückt die Stimmung. Ein Fall unter ca. 203,80 Euro dürfte einen Ausbruchsversuch aus der mehrwöchigen Range nach unten offerieren – Knackpunkt sodann die Marke bei ca. 196/195 Euro, da hier der langfristige Aufwärtstrend verläuft. Ein nochmaliger Ausbruch aus der Range nach oben hingegen wäre positiv mit der Chance auf eine Fortsetzung des langfristigen Aufwärtstrends.
Ihr Stefan Salomon
Chartanalyst wallstreet-online.de
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Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com.