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K+S hält Vorwurf der illegalen Entsorgung für falsch
KASSEL (dpa-AFX) - Der Düngemittel- und Salzproduzent K+S wehrt sich gegen den Vorwurf der illegalen Abwasserentsorgung. Das Unternehmen sei überzeugt, dass die erteilten Genehmigungen rechtmäßig seien, heißt es in einem internen K+S-Papier von Mitte September, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Untersuchungen der Ermittlungsbehörden würden aber weiter unterstützt. Die Genehmigung erteilte das Landesbergamt. Aus Sicht der Ermittler waren die wasserrechtlichen Voraussetzungen dafür jedoch nicht gegeben.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte vor drei Wochen Büros des Konzerns durchsucht. Die Beamten nahmen Akten und elektronische Daten in Verwahrung. Es geht um Salzabwasser, das K+S in Thüringen in den Erdboden gepumpt haben soll. K+S mit Sitz in Kassel ist mit mehr als 4000 Mitarbeitern der größte Arbeitgeber im Grenzgebiet von Hessen und Thüringen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag) berichtete zuerst.
Unterdessen will der kanadische Kali-Riese Potash im Übernahmepoker um den Dax -Konzern das Management in Kassel mit Geld- und Jobzusagen ködern. Diese Details aus der jüngsten Offerte der Kanadier wurden nun bekannt. Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" soll dem gesamten Vorstand ein Arbeitsplatz zu höheren Bezügen als derzeit angeboten werden. Zudem könnten zwei K+S-Manager in das Potash-Führungsgremium einziehen. Betriebsbedingte Kündigungen will Potash demnach für fünf Jahre ausschließen und Kassel als Europazentrale erhalten.
K+S hatten den erneuten Vorstoß der Kanadier bereits Anfang August zurückgewiesen. "Den bisherigen Vorschlag von PotashCorp. haben wir abgelehnt, er bietet keine Grundlage für Gespräche. Sollte uns PotashCorp. einen neuen Vorschlag unterbreiten, so werden wir diesen sorgfältig prüfen", sagte ein Sprecher am Donnerstag auf Nachfrage.
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Das K+S-Management lehnt Gespräche über den Zehn-Milliarden-Euro-Deal unter anderem deshalb ab, weil es die Potash-Offerte mit 41 Euro pro Aktie für zu niedrig hält und das Angebot wegen vieler Ausnahmeregelungen als nicht verlässlich erachtet./lin/DP/fbr