ADVA OPTICAL
Zahlen grandios, aber nicht gut genug
Mit einem Rekordergebnis im dritten Quartal wartet heute der Telekomausrüster ADVA Optical Networking SE auf. Der Erlös kletterte um 40,4 Prozent auf den Rekordwert von 122,3 Millionen Euro. Das Betriebsergebnis stieg um 174 Prozent auf 8,5 Millionen Euro. Mit einer Verdoppelung des Überschusses auf 8,58 Millionen Euro und einer Erhöhung der Marge von 7,8% von zuvor 4% kann das Unternehmen aber seine Anleger nicht überzeugen. Hier wurde scheinbar noch mehr erwartet – die Aktie mit einem Kursrückgang von über 8% der Tagesverlierer im TecDAX. Die erst vor zwei Tagen ausgesprochene Empfehlung, am erreichten Kursziel Gewinne mitzunehmen, war somit goldrichtig. Charttechnisch könnten sich die Gewinnmitnahmen noch weiter fortsetzen. Das Unternehmen ist jedoch auf gutem Weg. Rücksetzer dürften so im Bereich zwischen 9,50 bis 9 Euro aufgefangen werden.
- ADVA erwartet im vierten Quartal einen Umsatz von €107-117 Mio sowie ein Proforma Betriebsergebnis zwischen 6 und 9% vom Umsatz.
- ADVA hat im dritten Quartal einen Umsatz von €122,3 Mio (+40,4%) und ein Proforma Betriebsergebnis von €9,6 Mio erwirtschaftet. Der Gewinn nach Steuern hat sich auf €8,6 Mio (VJ: €4,4 Mio) fast verdoppelt. Die Zahlen liegen innerhalb der Prognosebandbreite.
Quellen: Börsen-Zeitung, Jandaya.de
Tageskerzen – ADVA Optical Networking SE
Heute mit einem Gap nach unten. Damit dürfte die Aktie nach oben vorerst gedeckelt sein. Nach unten darf im Bereich 9 bis 9,50 Euro auf Kaufsignale geachtet werden. Kritisch aber derzeit unwahrscheinlich wäre ein Fall unter 8,80 Euro.
Ihr Stefan Salomon
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Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten. Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com