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    w:o-Faktencheck  9564  1 Kommentar Wann wird der DAX vom Handel ausgesetzt?

    Kaum rauschen in China die Kurse in die Tiefe, wird der Handel ausgesetzt. Der neue Schutzmechanismus der chinesischen Börsen sorgt bereits in seiner ersten Woche für Aufregung.

    Schon zum zweiten Mal innerhalb von vier Tagen wurde der Aktienhandel ausgesetzt, nachdem die Kurse über sieben Prozent einbrachen (Mehr dazu hier: Aktienhandel erneut gestoppt! China stürzt die Märkte weltweit ins Chaos). Aber wie ist das eigentlich bei uns? Wann wird an der Deutschen Börse der Stecker gezogen? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

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    • Ist ein solcher Handelsstopp wie in China auch bei uns möglich?
       

    Nein! Der chinesische Schutzmechanismus richtet sich nach der Entwicklung des Gesamtmarkts, genauer gesagt am Leitindex CSI 300. Je nach Stärke der Volatilität wird der Handel automatisch für 15 Minuten (bei Kursschwankungen um mehr als fünf Prozent) bzw. für den ganzen Tag (bei Kursschwankungen um mehr als sieben Prozent) ausgesetzt.

    Eine solche Notbremse sieht das deutsche Börsengesetz nicht vor. Zwar kann auch hierzulande der Handel ausgesetzt werden, einen automatischen Schutzmechanismus wie in China gibt es aber nicht. Vielmehr muss die Geschäftsführung der Frankfurter Börse den Handel manuell aussetzen.

    • In welchen Fällen kann der Handel unterbrochen werden?
       

    Entscheidend für einen Handelsstopp ist die Frage, ob der „ordnungsgemäße Börsenhandel“ gewährleistet ist. Laut §25 des Börsengesetzes kann die Geschäftsführung den Handel aussetzen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint. Sie kann den Handel aber auch ganz einstellen, sofern ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint.

    Das kann der Fall sein, wenn …

    technische Störungen der Börsensysteme vorliegen

    Lesen Sie auch

    … die Abwicklung der Börsengeschäfte gestört ist

    … ein Informationsungleichgeweicht, beispielsweise bei wichtigen Unternehmensnachrichten, vorherrscht

    … Hinweise auf Marktmanipulationen vorliegen

    … die Anbindung der Marktteilnehmer am Handel gestört ist, etwa nach Naturkatastrophen.

    • Was passiert bei einem Handelsstopp?
       

    Es liegt im Ermessen der Geschäftsführung, den Handel zeitweise auszusetzen oder ganztägig einzustellen. Ebenso kann sie den Handel für eine bestimmte Zeit unterbrechen.

    In jedem Fall ist die Geschäftsführung verpflichtet, die Börsenaufsichtsbehörde sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Zugleich muss sie eine Aussetzung, Einstellung oder Unterbrechung des Handels öffentlich machen. Das geschieht im Internet auf der Website der Deutschen Börse.

    • Was ist der Unterschied zwischen einer Unterbrechung und einer Aussetzung des Handels?
       

    Bei einer Unterbrechung des Handels haben die Anleger weiterhin die Möglichkeit, die bestehenden Aufträge zu ändern, d.h. sie können ihre Orders ändern, löschen oder neue tätigen. Ist der Handel dagegen ausgesetzt, gilt der bekannte Roulette-Satz: „Rien ne va plus, nichts geht mehr.“

    Anders als die chinesische Börse, die nun bereits zum zweiten Mal innerhalb einer Woche den Handel aussetzt, wird der Handel an der Deutschen Börse üblicherweise nur unterbrochen.

    • Welche Aktien können vom Handel ausgesetzt/unterbrochen werden?
       

    Generell kann jede an der Deutschen Börse gelistete Aktie von einer solchen Maßnahme betroffen sein, also auch ausländische Papiere. Theoretisch besteht ebenso die Möglichkeit, den Handel des gesamten Marktes ausgesetzt werden. In der Praxis geht die Geschäftsführung aber lieber den Weg über einzelne Titel. Michael Krogmann von der Deutschen Börse erklärt diese Philosophie gegenüber der ARD so: „Wir sind überzeugt, dass eine Handelsunterbrechung für einzelne Wertpapiere sinnvoller ist als für den gesamten Markt, weil sich Kursausschläge so besser steuern lassen.“

    Fassen wir noch einmal kurz zusammen: Der wichtigste Unterschied zwischen dem chinesischen und dem deutschen Modell ist der, dass ein Handelsstopp in China automatisch, in Deutschland jedoch ausschließlich manuell ausgelöst werden kann. Ob, wann und für wen wie lange der Stecker gezogen wird, liegt im Ermessen der Geschäftsführung der Frankfurter Börse. In China gibt es dafür klare Grenzwerte, die sich an den Kurschwankungen des Leitindexes orientieren.




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