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    Comeback in 2016?  971  0 Kommentare Solider Ausblick auf 2016 und gute Dividende?

    Christian Grotholt, Vorstandschef der 2G Energy AG, zeigt sich mit der Verabschiedung des novellierten KWK-Gesetztes 2016 insgesamt zufrieden. „Die Novellierung bedeutet für unser Unternehmen mehr Licht und nur wenig Schatten. Wir sehen durchaus Impulse für den weiteren Ausbau von Blockheizkraftwerken in Deutschland“, so der CEO im Hintergrundgespräch. Am wichtigsten ist zunächst, dass im deutschen Markt wieder die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit für die KWK-Branche zurückkehrt. Das KWK-Gesetz stärkt die Einspeisung von Elektrizität in das öffentliche Netz über erhöhte Vergütungssätze und führt ab diesem Jahr bei Anlagen über 100 kW das verpflichtende Direktvermarktung ein. Beide Instrumente werden dazu beitragen, KWK-Anlagen über Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke stärker in den bedarfsorientierten Strommarkt zu integrieren. Das KWK-Gesetz bietet mit der Novellierung auch wieder wirtschaftliche Chancen für Energiedienstleistungsunternehmen, die den mittels KWK-Kraftwerken erzeugten Strom - etwa im Zuge der Versorgung von Gewerbegebieten, Mieterstrom und Quartierslösungen - lokal in Kundenanlagen oder geschlossene Verteilernetze liefern und nicht in Netze der öffentlichen Versorgung einspeisen. Solche Anlagen erhalten einen eigenen KWK-Zuschuss für die Objektversorgung sowie bei Einspeisung in öffentliche Netze die entsprechenden KWK-Zuschüsse, sofern auf den von ihnen erzeugten KWK-Strom die volle EEG-Umlage entrichtet wird. Die Potenziale solch energiepolitisch erstrebenswerter Contracting-Modelle können insbesondere in der Wohnungswirtschaft und in Industrie- und Gewerbestrukturen durch Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleistungsunternehmen erschlossen werden.

    Der „Schatten“ in der Novellierung ist indes die Kürzung der Vergütung für selbst genutzten Strom aus eigenen KWK-Anlagen. Grotholt geht davon aus, dass dies durch einen weiterhin günstigen Gaspreis kompensiert werden kann. Die hocheffiziente, gekoppelte Erzeugung von Elektrizität und Wärme, auch mit dem novellierten KWK-Gesetz, ist eine attraktive Alternative für die dezentrale Standortversorgung für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Wohnungswirtschaft. „Fakt ist, dass der Strom für den Endkunden sich weiter verteuern wird und die Kosten für den Eigenstrom weiter unter den Netzstrombezugskosten liegen können.“ Es ist in der Summe weiter sinnvoll, bei der Energiewende auf Blockheizkraftwerke zu setzen. Durch Blockheizkraftwerke können Endkunden an der Umgestaltung der Energieversorgung partizipieren, indem die Versorgung kostengünstiger und umweltschonend mit Strom und Wärme erfolgt, die im Objekt selber produziert wird. Zudem können die Anlagen sowohl nach Strom- als auch nach Wärmebedarf angesteuert werden.

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    Redaktion Vorstandswoche
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    Comeback in 2016? Solider Ausblick auf 2016 und gute Dividende? Christian Grotholt, Vorstandschef der 2G Energy AG, zeigt sich mit der Verabschiedung des novellierten KWK-Gesetztes 2016 insgesamt zufrieden. „Die Novellierung bedeutet für unser Unternehmen mehr Licht und nur wenig Schatten. Wir sehen durchaus Impulse für den weiteren Ausbau von Blockheizkraftwerken in Deutschland“, so der CEO im Hintergrundgespräch.