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    Baufinanzierung  2305  0 Kommentare Widerrufsjoker: So zahlt die Rechtsschutzversicherung - auch wenn Sie noch gar keine haben - Seite 2

    Haben Sie jedoch eine selbstbenutzte Bestandsimmobilie finanziert, dann können Sie auf die Deckung einer Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Der Clou: Das gilt selbst dann, wenn Sie derzeit noch gar keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Denn der entscheidende Schadensfall, zu dem die Versicherung bestehen muss, ist nicht etwa der Abschluss des Darlehens, sondern die Weigerung der Bank, den Widerruf des Kunden zu akzeptieren. Das bedeutet, dass Sie bisher den Kredit noch widerrufen haben dürfen, wenn Sie noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen.

    Damit ist folgende Vorgehensweise möglich und sinnvoll: Im ersten Schritt lassen Sie den Kreditvertrag anwaltlich prüfen. Das ist kostenlos bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) möglich. Ergibt diese Prüfung, dass der Kredit fehlerhaft ist, folgt Schritt zwei.

    Sie schließen dann eine Rechtsschutzversicherung ab, die die Rechtskosten im Rahmen des Widerrufs abdeckt. Aber Vorsicht: Da der Widerruf des Kredits bis Juni 2016 erfolgen muss, kommen nur noch sehr wenige Policen in Frage. Die meisten haben nämlich eine Wartezeit von drei Monaten, bevor der erste Schadensfall erfolgen darf. Was Sie jedoch benötigen, ist eine Versicherung, die das relevante Thema „Vertragsrecht“ ohne Wartezeit anbietet. Unseres Wissens nach kommt dafür nur noch die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG / Bavaria Direkt in Frage, die Sie recht einfach hier bei Tarifcheck24 abschließen können. Wählen Sie lediglich das Modul „Privater Bereich“, um den günstigsten Beitrag zu erreichen.

    Nachdem Sie die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und die erste Rate bezahlt haben, können Sie die Immobilienfinanzierung gegenüber ihrer Bank widerrufen. Dazu benutzen Sie beispielsweise das Musterschreiben der IG Widerruf. In aller Regel erhalten Sie daraufhin von der Bank ein Ablehnungsschreiben. Und dieses wiederum stellt den Schadensfall dar: Mit Hilfe dieses Ablehnungsschreibens können Sie also einen unserer Anwälte mandatieren, der dann seinerseits die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung einholen wird. Dieses Vorgehen ist absolut legitim. Und die Partneranwälte der IG Widerruf schaffen es in aller Regel auch, die Deckungszusage der Versicherung zu bekommen.

    Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich für alle Immobilienkredite möglich, wenn es sich nicht um einen Neubau oder Umbau handelt und das Objekt zudem selbst bewohnt wird. Besonders wertvoll ist der Rückhalt durch eine Rechtsschutzversicherung dann, wenn abzusehen ist, dass Ihr Kreditinstitut einem außergerichtlichen Vergleich nicht zustimmen wird. Dies betrifft von den großen Immobilienfinanzierer beispielsweise die Deutsche Bank, die Commerzbank, die DSL oder die DKB. Hier sind Sie mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung auch für den Klageweg gerüstet. Wenn Sie den Widerrufsjoker ziehen wollen, dann sollte die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Fachanwalt der erste Schritt sein – beispielsweise kostenlos mit Hilfe der IG Widerruf.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Baufinanzierung Widerrufsjoker: So zahlt die Rechtsschutzversicherung - auch wenn Sie noch gar keine haben - Seite 2 In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Rechtskosten für den Widerrufsjoker. Wenn Sie clever vorgehen, gilt das sogar dann, wenn Sie bislang noch gar keine Rechtsschutzversicherung haben. Was Sie beachten müssen.