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     1448  0 Kommentare Widerrufsjoker: So widerrufen Sie mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung – auch wenn Sie noch keine haben

    Der Widerruf einer Baufinanzierung („Widerrufsjoker“) ist in der Regel nur mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich. Eine Rechtsschutzversicherung kommt in vielen Fällen für die Kosten auf – und die Police kann sogar jetzt noch abgeschlossen werden.

    Der Widerruf eines Darlehensvertrags kann für einen Immobilienbesitzer bares Geld wert sein. Wer den Ausstieg aus einem teuren Kredit schafft – oder die Absenkung des Zinses auf das aktuelle Marktniveau – der spart in den meisten Fällen mehrere Hundert Euro pro Monat. Alternativ kann der Verbraucher auch die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung fordern, die in der Vergangenheit für die vorzeitige Beendigung eines Darlehens bezahlt wurde.

     

    Allerdings wissen wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) aus der Erfahrung von mehr als 6.000 geprüften Krediten, dass der Widerrufsjoker nicht kostenlos zu haben ist. Zum einen ist die Unterstützung eines Anwalts nötig, da die Banken auf Anfragen der Kunden so gut wie immer ablehnend reagieren. Aber es selbst bei guter anwaltlicher Unterstützung gibt es etliche Banken, die im außergerichtlichen Bereich kaum kompromissbereit sind. Haben Sie beispielsweise bei der Deutschen Bank, der Commerzbank oder bei der DKB finanziert, dann werden Sie selbst mit Hilfe eines guten Anwalts ohne Prozess wenig erreichen. Diese Banken verfahren nach dem Motto: „Wenn Du was willst, dann verklag mich doch!“ Zwar kassiert gerade die DKB vor etlichen Gerichten derzeit eine Niederlage nach der anderen. Dennoch könnte sich diese Strategie für die Bank lohnen. Denn auf jeden Kläger kommen wahrscheinlich mehrere Kreditnehmer, die einer Klage aus Furcht vor den hohen Kosten aus dem Weg gehen und daher auf ihr gutes Recht verzichten.

     

    Dieses Problem kann man umgehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aufkommt. Dies ist sogar dann möglich, wenn derzeit noch gar keine solche Versicherung besteht! Doch zunächst gibt es dafür zwei wichtige Voraussetzungen: Die Rechtsschutzversicherungen greifen erstens nicht, wenn bei dem finanzierten Objekt ein Baurisiko besteht bzw. bestanden hat. Sie dürfen die Immobilie daher nicht als Neubau erworben haben und auch nicht einem Umbau unterzogen haben, für den eine Baugenehmigung nötig war. Normale Renovierungsarbeiten sind dagegen kein Problem. Und zweitens genießen vermietete Objekte keinen Versicherungsschutz.

     

    Haben Sie jedoch eine selbstbenutzte Bestandsimmobilie finanziert, dann können Sie auf die Deckung einer Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Der Clou: Das gilt selbst dann, wenn Sie derzeit noch gar keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Denn der entscheidende Schadensfall, zu dem die Versicherung bestehen muss, ist nicht etwa der Abschluss des Darlehens, sondern die Weigerung der Bank, den Widerruf des Kunden zu akzeptieren.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: So widerrufen Sie mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung – auch wenn Sie noch keine haben Der Widerruf einer Baufinanzierung („Widerrufsjoker“) ist in der Regel nur mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich. Eine Rechtsschutzversicherung kommt in vielen Fällen für die Kosten auf – und die Police kann sogar jetzt noch abgeschlossen werden.

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