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    VW-Abgas-Skandal  464  0 Kommentare KWAG-Rechtsanwälte erwarten Nachlieferung ohne Nutzungsentschädigung - Seite 2



    Ein Schaden ist den Kunden laut Gieschen auf jeden Fall
    entstanden. "Unabhängig davon, ob nach dem Rückruf Einbußen bei den
    Fahrzeugen auftreten - also die Leistung oder der Verbrauch
    schlechter wird - hat das Fahrzeug einen Malus." So wie ein
    Unfallschaden auch, könne dieser Malus nicht beseitigt werden. Das
    Auto könne noch so fachgerecht hergestellt werden, die Manipulation
    hafte dem Fahrzeug an. "Das wirkt sich wie ein Unfallschaden auf den
    Verkaufswert aus", sagt der Bremer Rechtsanwalt. "Viele Mandanten
    berichten uns, dass sie erst Rechtsrat suchen, nachdem sie
    festgestellt haben, dass ihr Fahrzeug zu keinem hinnehmbaren Preis
    verkauft werden kann."

    Ansprüche aus dem Deliktsrecht bestehen laut Gieschen für jeden
    betroffenen Autobesitzer, unabhängig von Modell, Marke oder
    Hersteller - und vor allem unabhängig vom Kaufdatum. Die deliktischen
    Ansprüche verjähren allerdings nach drei Jahren ab Kenntnis.
    "Kenntnis erlangt haben die Verbraucher mit dem Beginn der
    Berichterstattung in den Medien im Jahre 2015", sagt Gieschen.
    Gieschen und Winter raten betroffenen Autobesitzern, ihre Ansprüche
    in jedem Fall juristisch durchzusetzen. Das aktuelle Urteil zeige,
    dass Verbraucher keineswegs ohnmächtig seien gegen die Autokonzerne.

    Zur Information: KWAG - Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen gehört zu
    den größten ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen
    Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den
    ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG ist auf die
    Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die
    Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und
    Verhandlungen mit Banken für klein- und mittelständische Unternehmen.
    Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen auch bei der
    anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
    Verfügung. KWAG positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
    Seite von Kapitalanlegern und Investoren.

    Rechtsanwalt Michael Winter ist vor allem auf Verkehrsstraf-,
    Bußgeld- und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Die Kanzlei bietet
    außerdem Unfallabwicklung mit eigener Schadenabteilung an.

    OTS: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
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    Pressekontakt:
    Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG Rechtsanwälte,Lofthaus 4, Am
    Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421
    520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

    Rechtsanwalt Michael Winter, Heubergstraße 21, 70806 Kornwestheim,
    info@fuehrerscheinretter.de oder kanzlei@anwaltskanzlei-mw.de, Tel.:
    07154 / 8017 88, Fax: 07154 / 8017 99, www.anwaltskanzlei-mw.de
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