Baufinanzierung
Letzte Chance für den Widerrufsjoker nutzen - Seite 2
Aber wir wollen nicht verschweigen, dass diese Vorgehensweise (erst widerrufen, dann prüfen) ein paar (zumindest theoretische) Risiken birgt. Demnach ist es möglich, dass die Bank den Widerruf akzeptiert und das Darlehen abrechnet. Dann müssen Sie den Kredit innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Das reicht zwar in der Regel, um eine Anschlussfinanzierung zu finden, wenn Sie eine gute Bonität haben. Vorsichtige Naturen können jedoch vorab schon mal eine Umschuldung prüfen lassen. Auch dabei ist die IG Widerruf unter www.widerruf.info/umschuldung behilflich.
Allerdings ist die direkte Annahme des Widerrufs äußerst unwahrscheinlich. Unserer bisherigen Erfahrung nach liegt die Chance im Promillebereich. Denn die Annahme des Widerrufs ist die mit Abstand teuerste Variante für das Kreditinstitut (und damit die lukrativste für den Verbraucher). Denn wenn die Bank den Widerruf akzeptiert, dann muss sie das Darlehen rückabwickeln. Folge: Der Kreditnehmer kann sich nicht nur sofort (zu deutlich niedrigeren Zinsen) eine andere Bank suchen – sondern er hat auch noch Anspruch auf eine Entschädigung für die bereits abgelaufene Kreditlaufzeit.
Das zweite Risiko ist ebenfalls äußerst gering, soll aber nicht unerwähnt bleiben: So haben wir in den letzten Wochen gesehen, dass die Landesbank Baden-Württemberg ihre Kunden mit einer Feststellungsklage überrascht, sobald diese den Kredit widerrufen. Dabei handelt es sich um eine Aktion, die Verbraucher verunsichern soll. Allerdings haben wir dieses Vorgehen nur dann beobachtet, wenn der Kunde mit Hilfe eines Anwalts den Widerruf erklärt hat. Wer also selbst widerruft, ist nach bisherigem Wissensstand nicht gefährdet.
Diese beiden Punkte sind aber wie gesagt eher theoretischer Natur und sollten Sie nicht abhalten, ihr gutes Recht wahrzunehmen. Nutzen Sie also die letzte Möglichkeit für den Widerrufsjoker! Aufgrund der deutlich gesunkenen Zinsen für eine Baufinanzierung liegt die durchschnittliche Ersparnis eines erfolgreichen Widerrufs im fünfstelligen Bereich. In vielen Fällen ist ein schneller außergerichtlicher Vergleich mit dem Kreditinstitut möglich, so dass es gar nicht zu einer Klage kommen muss. Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und ggf. auch Gericht. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie mit Hilfe der IG Widerruf prüfen lassen, ob eine Prozessfinanzierung in Frage kommt.