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    Baufinanzierung  1849  0 Kommentare Letzte Chance für den Widerrufsjoker nutzen

    Nur noch wenige Tage läuft die Frist für den Widerrufsjoker - vorausgesetzt, Sie haben Ihr Darlehen vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen. Dann ist nämlich am 21. Juni 2016 Schluss. Wer jetzt noch aus seiner Baufinanzierung aussteigen möchte, muss eines sicherstellen: Dass sein Widerruf rechtzeitig bei der Bank ankommt. Wir sagen Ihnen, wie das geht.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) hat mit Hilfe erfahrener Rechtsanwälte in den vergangenen zwei Jahren mehr als 7.000 Darlehensverträge auf Fehler in der Widerrufsbelehrung geprüft. Rund drei Viertel der Baufinanzierungen weisen tatsächlich Fehler auf und sind daher angreifbar. Entsprechend konnten wir etlichen Hundert Verbrauchern zum erfolgreichen Widerruf - und zu einer Ersparnis von mehreren tausend Euro – verhelfen.

    Bisher haben wir dabei gesagt: Erst Kreditvertrag prüfen lassen und dann den Widerruf erklären. Doch mit Blick auf das nahende Ende der Widerrufsfrist am 21. Juni müssen wir nun dazu raten, den Ablauf umzukehren. Konkret heißt das: Um die Frist nicht zu verpassen, sollten Verbraucher, die eine Baufinanzierung zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen haben, diese nun auch ohne vorherige Prüfung vorsorglich widerrufen. Sie können für den Widerruf das Musterschreiben der IG Widerruf verwenden, dass Sie unter www.widerruf.info finden. Wichtig ist, dass Sie das Widerrufsschreiben per Einschreiben losschicken. Denn Sie müssen beweisen, dass das Schreiben wirklich beim Kreditinstitut angekommen ist. Letzter Termin, zu dem ihr Widerruf die Bank erreichen muss, ist der 21. Juni 2016. Aber handeln Sie hier bitte nicht auf den letzten Drücker. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Schreiben bis Samstag, den 18. Juni abschicken. Im schlimmsten Fall können Sie aber auch noch bis 21. Juni per Mail und Fax widerrufen. Allerdings müssen Sie dann nachweisen, dass der Widerruf das Kreditinstitut auch fristgerecht erreicht hat. Nehmen Sie lieber ein „Einschreiben Einwurf“ als ein „Einschreiben mit Rückschein“. Denn mit der Zustellung durch den Postboten haben Sie bereits die Frist gewahrt.   

    Parallel schicken Sie uns bitte über das Prüfungsformular der IG Widerruf den Kreditvertrag zur anwaltlichen Prüfung ein. Sie bekommen dann kostenlos und unverbindlich die Information darüber, ob Ihr Kredit angreifbar ist. Danach können Sie in aller Ruhe weitere Schritte planen und unternehmen. Die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Anwalt, die Mandatierung des Anwalts für ein außergerichtliches Vorgehen gegen die Bank oder sogar eine Klage – das alles hat nach fristgerechtem Widerruf drei Jahre Zeit.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Baufinanzierung Letzte Chance für den Widerrufsjoker nutzen Nur noch wenige Tage läuft die Frist für den Widerrufsjoker - vorausgesetzt, Sie haben Ihr Darlehen vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen. In diesem Fall ist nämlich am 21. Juni 2016 Schluss. Wer jetzt noch aus seiner Baufinanzierung aussteigen möchte, muss eines sicherstellen: Dass sein Widerruf rechtzeitig bei der Bank ankommt. Wir sagen Ihnen, wie das geht.