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    DGAP-Adhoc  901  0 Kommentare KUKA Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot der Midea Gruppe - Abschluss der Investorenvereinbarung (deutsch)

    KUKA Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot der Midea Gruppe - Abschluss der Investorenvereinbarung

    KUKA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

    28.06.2016 19:01

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    KUKA Aktiengesellschaft

    Zugspitzstrasse 140, 86165 Augsburg

    - ISIN DE0006204407 -

    - ISIN DE000A2BPXK1 -

    Zugelassen an folgenden deutschen Börsen:

    Frankfurt am Main und München

    Marktsegment: Prime Standard

    Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

    Übernahmeangebot der Midea Gruppe: Abschluss der Investorenvereinbarung

    Im Zuge des Übernahmeangebots der MECCA International (BVI) Limited (die

    "Bieterin"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Midea Group Co., Ltd.

    ("Midea"), vom 16. Juni 2016 haben heute die Bieterin und Midea mit der

    KUKA Aktiengesellschaft ("KUKA") eine Investorenvereinbarung abgeschlossen.

    Die Investorenvereinbarung ist ein rechtlich bindender Vertrag nach

    deutschem Recht, der weitreichende und langfristige Verpflichtungen und

    Erklärungen der Bieterin und Midea enthält. Die seitens der Bieterin und

    Midea eingegangenen Verpflichtungen und abgegebenen Erklärungen betreffen

    die Absicherung, Anerkennung bzw. Unterstützung der weiteren

    Geschäftsstrategie von KUKA, der Unabhängigkeit des Vorstands von KUKA, des

    Aufsichtsrats von KUKA, der Finanzierung von KUKA, der Marken und

    gewerblichen Schutzrechte von KUKA, der Kunden- und Lieferantenbeziehungen

    von KUKA, des Sitzes und der Standorte von KUKA sowie der Rechte der

    Arbeitnehmer und der Arbeitnehmervertretung.

    Überdies haben sich die Bieterin und Midea verpflichtet, keine

    gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen von KUKA vorzunehmen, und

    erklärt, keinen Abschluss eines Beherrschungsvertrages oder eines anderen

    Unternehmensvertrages im Sinne von §§ 291 ff. AktG und keine Aufhebung der

    Börsennotierung anzustreben. Die Investorenvereinbarung hat eine

    langfristige Laufzeit von 7,5 Jahren.

    Weitere Einzelheiten zu der Investorenvereinbarung sind in der Begründeten

    Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrat vom 28. Juni 2016

    dargestellt. Diese gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des

    Aufsichtsrats ist auf der Homepage der KUKA Aktiengesellschaft unter

    www.kuka.com veröffentlicht.

    Augsburg, 28. Juni 2016

    KUKA Aktiengesellschaft

    Der Vorstand

    Kontakt:

    Herr Andreas Spitzauer

    Tel.: +49 (0)821 7975-216

    Fax: +49 (0)821 7975-213

    E-Mail: andreas.spitzauer@kuka.com

    28.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: KUKA Aktiengesellschaft

    Postfach 43 12 69

    86072 Augsburg

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)821 797 - 0

    Fax: +49 (0)821 7975 - 333

    E-Mail: IR@kuka.com

    Internet: www.kuka.com

    ISIN: DE0006204407

    WKN: 620440

    Indizes: MDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    Stuttgart; Terminbörse EUREX

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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