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    Luxleaks - Strafprozess  2096  2 Kommentare "Luxleaks" Strafurteil: Unzureichender Whistleblower-Schutz auch in Deutschland

    Kommentar zur Urteilsverkündung im sogenannten „Luxleaks“-Strafprozess gegen den Hauptangeklagten Antoine Deltour:
     
    Sein Dienst an der Gesellschaft hat Herrn Deltour zuerst den Bürgerpreis des Europäischen Parlaments und nun eine zwölfmonatige Haftstrafe auf Bewährung eingebracht. Gleich dem Dorfrichter Adam in von Kleists „Der zerbrochne Krug“ war dabei Luxemburg mit seinen Steuervermeidungspraktiken Richter und wahrer Täter in einem. Verurteilt wurde aber derjenige, der die Tat aufgedeckt hat.
     
    Wer glaubt, dass sich eine solche Justiz-Posse nur im sogenannten „Steuerparadies“ Luxemburg ereignen könne, der irrt: Auch die Bundesregierung verwehrt Mitarbeitern von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften den Whistleblower-Schutz durch das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Ausgerechnet die externen Unternehmensprüfer mit ihrer Verantwortung gegenüber dem Gesamtmarkt sind damit in Deutschland weiter ungeschützt. Herr Schäuble steht in der Pflicht, diesen gesetzlichen Missstand unverzüglich zu korrigieren.
     






    Gerhard Schick
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    Dr. Gerhard Schick ist Mitglied des deutschen Bundestages und seit 2007 finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er widmet sich unter anderem den Themen Geldpolitik, Finanzmärkte, Steuerpolitik und Anlegerschutz.
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    Verfasst von Gerhard Schick
    Luxleaks - Strafprozess "Luxleaks" Strafurteil: Unzureichender Whistleblower-Schutz auch in Deutschland Sein Dienst an der Gesellschaft hat Herrn Deltour zuerst den Bürgerpreis des Europäischen Parlaments und nun eine zwölfmonatige Haftstrafe auf Bewährung eingebracht. Eine Justiz-Posse, die sich nicht nur im Steuerparadies ereignen könnte.

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