Luxleaks - Strafprozess
"Luxleaks" Strafurteil: Unzureichender Whistleblower-Schutz auch in Deutschland
Kommentar zur Urteilsverkündung im sogenannten „Luxleaks“-Strafprozess gegen den Hauptangeklagten Antoine Deltour:
Sein Dienst an der Gesellschaft hat Herrn Deltour zuerst den Bürgerpreis des Europäischen Parlaments und nun eine zwölfmonatige Haftstrafe auf Bewährung eingebracht. Gleich dem Dorfrichter Adam in
von Kleists „Der zerbrochne Krug“ war dabei Luxemburg mit seinen Steuervermeidungspraktiken Richter und wahrer Täter in einem. Verurteilt wurde aber derjenige, der die Tat aufgedeckt hat.
Wer glaubt, dass sich eine solche Justiz-Posse nur im sogenannten „Steuerparadies“ Luxemburg ereignen könne, der irrt: Auch die Bundesregierung verwehrt Mitarbeitern von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften den Whistleblower-Schutz durch das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Ausgerechnet die externen Unternehmensprüfer mit ihrer Verantwortung gegenüber dem
Gesamtmarkt sind damit in Deutschland weiter ungeschützt. Herr Schäuble steht in der Pflicht, diesen gesetzlichen Missstand unverzüglich zu korrigieren.