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    DGAP-News  659  0 Kommentare PNE WIND AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. §37q Abs. 2 WpHG (deutsch)

    PNE WIND AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. §37q Abs. 2 WpHG

    DGAP-News: PNE WIND AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    PNE WIND AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. §37q

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    Abs. 2 WpHG

    22.08.2016 / 13:02

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Veröffentlichung nach § 370 Abs. 2 Satz 1 WpHG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat

    festgestellt, dass der Konzernabschluss der PNE WIND AG, Cuxhaven, zum

    Abschlussstichtag 31.12.2013 und der zusammengefasste Lagebericht der PNE

    WIND AG für das Geschäftsjahr 2013 fehlerhaft sind:

    1. In der Konzernbilanz zum 31.12.2013 ist der Geschäfts- oder Firmenwert

    um 8,7 Mio. Euro zu gering angesetzt, weil das Unternehmen beim Kauf der

    Mehrheit der Anteile an der WKN AG den Saldo der erworbenen Vermögenswerte

    und Schulden in gleicher Höhe zu hoch bewertet hat.

    Das verstößt gegen IFRS 3.32, wonach der Erwerber bei einem

    Unternehmenszusammenschluss bei der Bemessung des Geschäfts- oder

    Firmenwertes von der Summe der für den Unternehmenserwerb gewährten

    Gegenleistung den (zutreffenden) Saldo aus den erworbenen Vermögenswerten

    und Schulden abzuziehen hat.

    2. Die PNE WIND AG hat in der Prognoseberichterstattung im

    zusammengefassten Lagebericht die Ertragslage unzureichend beurteilt und

    erläutert, weil sie die Prognose der Ertragslage (EBIT) kumuliert für drei

    Jahre abgegeben hat.

    Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach im Konzernlagebericht

    die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

    zu beurteilen und zu erläutern ist und die zugrunde liegenden Annahmen

    anzugeben sind. Die Prognose der bedeutsamsten finanziellen

    Leistungsindikatoren muss danach so beschaffen sein, dass Prognose- und

    Istwerte für denselben Berichtszeitraum vergleichbar sind (DRS 20.126).

    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn wenigstens explizit für den

    nächsten Berichtszeitraum und damit das nächste Geschäftsjahr (DRS

    20.127, .11) eine Prognose abgegeben wird, nicht hingegen bei einer

    kumulierten Prognose für einen längeren Zeitraum.

    Kontakt:

    Kontakte für Rückfragen

    PNE WIND AG

    Leiter Unternehmenskommunikation

    Rainer Heinsohn

    Tel: +49(0) 47 21 - 7 18 - 453

    Fax: +49(0) 47 21 - 7 18 - 373

    E-mail: Rainer.Heinsohn@pnewind.com

    PNE WIND AG

    Investor Relations

    Scott McCollister

    Tel: +49(0) 47 21 - 7 18 - 454

    Fax: +49(0) 47 21 - 7 18 - 373

    E-mail: Scott.McCollister@pnewind.com

    ---------------------------------------------------------------------------

    22.08.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: PNE WIND AG

    Peter-Henlein-Straße 2-4

    27472 Cuxhaven

    Deutschland

    Telefon: 04721 / 718 - 06

    Fax: 04721 / 718 - 200

    E-Mail: info@pnewind.com

    Internet: http://www.pnewind.com

    ISIN: DE000A0JBPG2, DE000A0B9VG7, , DE000A1R0741, ,

    DE000A12UMG0

    WKN: A0JBPG, A0B9VG, , A1R074, , A12UMG

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------

    494723 22.08.2016




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