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     354  0 Kommentare Lebensversicherung widerrufen? Was Verbraucher wissen müssen

    Düsseldorf (ots) -

    Millionen Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 können
    widerrufen werden

    Versicherte erhalten so neben Beitragszahlungen auch Zinsen zurück

    Verbraucherportal lässt Verträge auf Fehler kostenlos prüfen und
    kümmert sich um erfolgreichen Widerruf

    Millionen Lebens- und Rentenversicherungen können widerrufen und
    Beitragszahlungen samt Zinsen von Versicherungen zurückgefordert
    werden. Darauf weist das Verbraucherportal helpcheck
    (www.helpcheck.de) hin und fasst zusammen, was Versicherte wissen
    müssen.

    Worum geht es?

    Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007
    abgeschlossen wurden, kamen zumeist widerrechtlich zustande und
    können rückabgewickelt werden. Das entschied letzthin der
    Bundesgerichtshof. Grundlage für die Entscheidung waren fehlerhafte
    Widerrufsbelehrungen beim Abschluss der Versicherung.

    Wer ist betroffen?

    Jeder Versicherte, der seine Lebens- oder Rentenversicherung
    zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und keine oder nur eine
    unzureichende Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann seinen Widerruf
    nun geltend machen. Das gilt auch für Policen, die bereits gekündigt
    worden oder ausgelaufen sind. Die Allianz geht von insgesamt 108
    Millionen betroffenen Policen mit einem Volumen von 400 Milliarden
    Euro aus.

    Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

    Wer seine Versicherung widerruft, kündigt sie nicht. Rechtlich
    gesehen hat dann nie ein Vertragsverhältnis bestanden, das gekündigt
    werden könnte. Der Versicherte erhält nicht nur sämtliche
    Beitragszahlungen zurück, sondern auch die Zinsen, die das
    Versicherungsunternehmen mit dem Geld erwirtschaftet hat. Dieser
    Betrag nennt sich Nutzungsentschädigung. Die Höhe der
    Nutzungsentschädigung müssen dem Versicherungsunternehmen jedoch vor
    Gericht nachgewiesen werden. Wer seine Lebensversicherung hingegen
    kündigt, erhält nur einen kleinen Teil seiner Beitragszahlungen, den
    sogenannten Rückkaufswert, nicht jedoch die Zinsen.

    Wie lässt sich die Nutzungsentschädigung berechnen?

    Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist sehr komplex: Auf
    Monatsbasis muss nachgewiesen werden, wie viel Rendite die
    Versicherung mit dem Geld des Versicherten erwirtschaftet hat.
    Hierfür ist nicht nur die Höhe der Einlagen des Versicherten zu
    berücksichtigen, sondern weitere Faktoren wie die Nettorendite der
    jeweiligen Versicherung.

    An wen können sich Versicherte wenden?

    Für eine erste Einschätzung können sich Betroffene sowohl an ihre
    Anwälte wenden als auch an hochspezialisierte Anbieter wie helpcheck.
    Die Höhe der Nutzungsentschädigung kalkuliert helpcheck dann mit
    Hilfe eines eigens dafür programmierten Algorithmus und kann
    unkompliziert sagen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Rückzahlung
    besteht. "Darüber hinaus können uns Versicherte mit dem Widerruf
    beauftragen", sagt Peer Schulz, Gründer und Geschäftsführer von
    helpcheck. "Wir erledigen für den Betroffenen nicht nur den
    Papierkram, sondern setzen den Anspruch auch vor Gericht mit
    kooperierenden Anwaltskanzleien durch." Dabei gilt: Nur wenn
    helpcheck Erfolg mit dem Widerruf hat, wird eine Provision von 25%
    auf den Mehrwert erhoben. Der Mehrwert ist der Betrag, den der Kunde
    über eine normale Kündigung der Versicherung hinaus erhält.

    Weitere Informationen:https://www.helpcheck.de/haeufige-fragen.php

    Über helpcheck

    helpcheck (www.helpcheck.de) ist ein Verbraucherportal, dass sich
    auf den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert
    hat. Mit Hilfe von kooperierenden Anwälten und automatisierten
    Prozessen kann das Unternehmen schnell und unkompliziert Betroffenen
    beim Widerruf sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche
    helfen. Dabei gilt: Kein Erfolg, keine Kosten: Nur im Erfolgsfalls
    erhält helpcheck eine Provision in Höhe von 25% zzgl. MwSt. auf den
    für den Kunden erzielten Mehrwert. helpcheck wurde von Peer Schulz
    und Phil Sokowicz gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf.

    OTS: helpcheck GmbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/121905
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_121905.rss2

    Pressekontakt:

    Thomas Rosenwald
    thomas.rosenwald@tonka-pr.com
    +49.30.27595973.11



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