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Deutsche Bank verkauft Versicherungstochter Abbey Life mit Verlust
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Bank hat einen Käufer für ihre britische Lebensversicherungstochter Abbey Life gefunden. Für 935 Millionen Pfund (1,1 Mrd Euro) will der britische Versicherer Phoenix Life das Geschäft übernehmen, wie die Deutsche Bank am Mittwoch mitteilte. Der Preis liegt deutlich unter dem bisherigen Buchwert der Tochter und führt deshalb zu einem Vorsteuerverlust von 800 Millionen Euro. Zugleich verbessert das Institut durch den Verkauf seine Eigenkapitalquote um 0,1 Prozentpunkte. Dem Geschäft müssen noch mehrere Aufsichtsbehörden zustimmen.
Vorstandschef John Cryan wertete den Verkauf als wichtige Etappe bei der Verschlankung der Deutschen Bank. "Wir arbeiten weiter an einer Deutschen Bank, die sicherer und weniger komplex ist." Die Vermögensverwaltungssparte, zu der Abbey Life bislang gehört, werde sich weiter auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Zuletzt hatte er Spekulationen dementiert, wonach die Bank den gesamten Bereich verkaufen könnte, um die Kapitalpolster zu stärken.
Die Deutsche Bank hatte im Januar angekündigt, Abbey Life auf den Prüfstand zu stellen. Der Wert des Lebensversicherers, der seit dem Jahr 2000 kein Neugeschäft mehr betreibt, wird auf rund eine Milliarde Pfund geschätzt. Die Deutsche Bank hatte Abbey Life 2007 von der britischen Bank Lloyds für knapp eine Milliarde Pfund übernommen.
Die Bank versicherte, dass der aus dem Verkauf resultierende Verlust keinen Einfluss auf Zinszahlungen für die eigenkapitalähnlichen Coco-Anleihen haben solle. Ob die Bank nach der Streichung der Dividende auf diese für Anleger sehr riskanten Papiere noch Zinsen zahlen wird, ist seit Jahresbeginn immer wieder ein Thema. Viele Investoren sorgen sich darum, ob die Bank nach dem Rekordverlust im vergangenen Jahr die 2014 ausgegebenen Schuldscheine nicht bedienen kann. Denn bei der Auszahlung haben die Banken anders als bei normalen Anleihen einerseits gewisse Spielräume, unterliegen andererseits aber auch höheren Beschränkungen der Aufseher - ähnlich wie bei Dividenden auf Aktien.
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Entscheidend für ein Veto der Aufseher gegen eine Ausschüttung auf die Cocos ist dabei der Jahresabschluss nach deutschem Bilanzierungsrecht. Nach diesem fallen aber keine nennenswerten Belastungen an, da der Verkaufspreis nun praktisch auf dem Niveau des einstigen Kaufpreises liegt. Nach dem international üblichen Bilanzierungsstandard IFRS hatte die Bank den Firmenwert allerdings höher bewertet und muss deshalb nun die Abschreibungen vornehmen./enl/nmu/fbr