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    KFM-Barometer  607  0 Kommentare Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH bleibt „durchschnittlich attraktiv“ – Kurswert aktuell bei 72 Prozent


    Bewertungs-Update für den SeniVita-Genussschein! In ihrem aktuellen KFM-Barometer bewertet die KFM Deutsche Mittelstand AG den Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH (WKN A1XFUZ) weiterhin als „durchschnittlich attraktiv (positiver Ausblick)“ mit 3,5 von 5 möglichen Sternen.

    Hinweis: Hier finden Sie das vorherige KFM-Barometer zum SeniVita-Genussschein.

    Genussschein „durchschnittlich attraktiv“

    Bewertung der KFM im Wortlaut: „Aufgrund der positiven Erlös- und Ergebniserwartungen sowohl aus dem Betrieb der Altenpflegeeinrichtungen als auch dem weiteren Aufbau der Bauaktivitäten in der SeniVita Social Estate AG, der auch in den nächsten Jahren gesichert erscheinenden Zahlung der Grundverzinsung allein aus dem Gewinnvortrag und der für eigenkapitalähnliche Kapitalmarktinstrumente durchschnittlichen und gewinnabhängigen Gesamtverzinsung von 8% p.a. bewerten wir den Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH weiterhin als durchschnittlich attraktiv (positiver Ausblick).“

    INFO: Wesentliches Alleinstellungsmerkmal der SeniVita ist der Betrieb der Altenpflege-Einrichtungen nach dem eigenentwickelten Betreuungskonzept Altenpflege 5.0 (Seniorengerechtes Wohnen, Pflege in den eigenen vier Wänden sowie Tagespflege).

    Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH

    KURS: Von Mai bis August 2016 fiel der Kurswert des SeniVita-Genussscheins von 95 auf 65 Prozent. Danach erholte sich der Genussschein-Kurs wieder leicht und notiert aktuell bei 72 Prozent (Stand: 27.10.2016).

    RATING : Derzeit ist die SeniVita Sozial gGmbH von der Creditreform Rating AG mit „B+“ (watch) bewertet.

    ZINSKUPON: Der im Mai 2014 emittierte Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH bietet neben einer gewinnabhängigen Grundverzinsung in Höhe von jährlich 7,00 Prozent eine variable gewinnabhängige Vergütung in Höhe von einem Prozent des Nennbetrags. Im Mai 2015 und Mai 2016 erfolgten jeweils die Auszahlung der gewinnabhängigen Grundverzinsung sowie der variablen Vergütung von insgesamt 8,00 Prozent.

    AUSZAHLUNG: Für die Auszahlung beider Vergütungen ist der Jahresüberschuss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgeblich. Die Grundverzinsung wird gewährt, wenn der entstehende Zinsaufwand nicht zu einem Jahresfehlbetrag führt. Die variable Vergütung wird gewährt, sofern durch den zusätzlichen Zinsaufwand aus der variablen Vergütung weiterhin ein Jahresüberschuss verbleibt.

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    Anleihen Finder
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